Frage: Elternzeit

Liebe Frau Bader, könnten Sie mir bitte sagen - bis wann ich meinem Arbeitgeber mitzuteilen habe , wielange ich die Elternzeit nehmen möchte - wie die Fristen sind, mit denen ich die Elternzeit verlängern kann . Bsp. ich beantrage 1,5 Jahre, entscheide mich dann aber doch, länger in EZ zu bleiben , bis wann muß ich das dem Arbeitgeber mitteilen ? - kann ich auch noch während der Elternzeit kündigen z.B. bei einem Umzug, oder bin ich wirklich verpflichtet, anschließend wieder zum AG zurückzukehren ? Ich bedanke mich herzlich vorab für Ihre Antwort Antje

Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 09:33



Antwort auf: Elternzeit

Liebe Antje, Sie müssen sich beim Antrag auf die Länge festlegen. Der Antrag muss nach der Geburt 6 Wo., sonst 8 Wo. vorher gestellt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2002



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