Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich möchte gern zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, bin mir aber nicht sicher, wann diese zwei Jahre um sind. Mein Mutterschutz war Anfang Oktober 2001 beendet und meiner Auffassung nach begann also auch erst dann die Elternzeit. Da ich zwei Jahre im Babyjahr bleiben möchte, heißt das für mich, dass ich auch erst im Oktober 2003 wieder arbeiten muß. Oder zählt die Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Geburt? Vielen Dank im voraus und liebe Grüße von Peggy

Mitglied inaktiv - 26.09.2002, 22:43



Antwort auf: Elternzeit

Liebe Peggy, das stimmt so nicht. Aber am besten ist es eh, wenn Sie in den Antrag ein Datum schreiben.Das kann jedes bis zum 3. Geb. des Kindes sein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2002



Antwort auf: Elternzeit

Hallo Peggy, die Elternzeit beginnt exakt an dem Tag nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist. Gruß Annette

Mitglied inaktiv - 27.09.2002, 15:03



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