Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader Ich bin noch im Elternzeit und habe anschliessend Resturlaub. Welche Verlängerungfrist für die EZ muss dann angehalten werden? Sind das 3 Monate zum Ende des Erziehungsurlaubs oder zum Ende des Resturlaubs? Muss man auch zum Monatsende kündigen? Im Fall einer Verlängerung, verfällt der RU oder wird er ausgezahlt? Sollte der Arbeitsvertrag am Ende der EZ gekündigt werden, gilt dieselbe Kündigungsfrist wie bei einer Verlängerung? Wird der RU dann ausbezahlt? Sind die AG dazu verplichtet, die Mitarbeiterinnen, die sie sich in Mutterschutz bzw. in Elternzeit befinden, über wichtige Veränderungen in der Firma und in den Arbeitsplätzen schriftlich zu informieren (z.B. über Ortswechsel, Wegrationalisierungen,neue Arbeitsverträge usw.)? Wenn es im AV steht, dass der Aufgabenbereich jederzeits geändert werden kann (dies auch durch Versetzung), solange es dem Mitarbeiter zumutbar ist, heisst es, im Fall von EZ, dass die neue Stelle, nach Wiederaufnahme der Beschäftigung, mindestens vergleichbar sein soll? Ist es dann vergleichbar im Inhalt UND Vergütung? Wenn ein AG eine Vorankündigungsfrist für eine Stelleveränderung im AV angibt und die Umzugskosten übernimmt, wenn nötig, sind solche Vertragsklausel in und nach EZ weiterhin gültig? Vielen Dank für ihre Antwort und schönen Feiertage wünscht Ihnen Nadia
Liebe Nadia, der EU/ EZ ist nicht formell verlängerbar, nur mit Zustimmung des AG. Wenn Sie die Arbeit wieder aufnahmen, muß sie in Inhalt + Vergütung vergleichbar sein. Der geschlossene Vertrag gilt mit allen Regelungen nach dem EU fort. Wenn Sie im EU kündigen, ist die FRist wie vertraglich/ gesetzlich. Wenn Sie zum Ende des EU kündigen, beträgt die Frist 3 Mo. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Vielen Dank für die rasche Antwort. Noch eine letzte Frage: Sind die AG dazu verplichtet, ihre Mitarbeiterinnen, die sie sich gerade im Mutterschutz bzw. Elternurlaub befinden, über wichtige Veränderungen in der Firma und in den Arbeitsplätzen zu informieren? Wenn ja, soll es schritlich gemacht werden? --> z.B. über Standortswechseln, (Weg)Rationalisierungen, neue Arbeitsverträge usw. Schöne Grüsse Nadia
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