Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Guten Tag, zur Zeit bin ich bis zum ersten Geburtstag unserer Tochter in der Elternzeit. Danach werde ich voll berufstätig sein und mein Mann wird in die Elternzeit gehen. Wir planen ersteinmal, dass er bis zum zweiten Lebensjahr unserer Tochter zuhause bleibt. Wie es im dritten Jahr aussehen soll, ist uns noch nicht so klar. Wenn möglich, so möchten wir vielleicht halbtags arbeiten. Wenn man Mann jetzt für ein Jahr Elternzeit beantragt, kann er dieses Jahr dann verlängern? Kann man Elternzeit beantragen, ohne zunächst das Enddatum zu benennen? Ist es möglich, dass mein Mann für das zweite und dritte Jahr Elternzeit beantragt (mit dem Anspruch auf Teilzeit im dritten Jahr) und ich ebenso im dritten Jahr Elternzeit (ebenfalls mit dem Anspruch auf Teilzeit) beantrage? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Hanneh, wenn man die Elternzeit beantragt, muss man sich verbindlich festlegen. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Den EU kann jedes Elternteil nehmen, das in einem Arbeitsverhältnis steht. Sind beide berufstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträumen. Die Eltern können die Elternzeit auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Für Kinder ab dem Geburtsjahr2001 kann die Elternzeit auch von beiden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile oder die gesamte Zeit gemeinsam nutzen. Die Elternzeit kann auf bis zu 4 Zeitabschnitte verteilt werden. Gruß, NB


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