Mitglied inaktiv
Hallo Faru BAder- im August erwarte ich Kind Nr.2 .Bin Beamtin und nun etwas verwirrt,was die neuen Regelung angeht. Muß ich mich 2 Wochen nach der Geburt schon verbindlch für ein geraume Zeit festlegen, wie ich die Elternzeit plane? Da kann ich doch jetzt noch gar nicht. Ich möchte wie bei meiner 1.SS erstmal 1 Jahr Erzieh.urlaub nehmen und dann gfalls verlängern.Geht das jetzt nun nicht mehr? Muß ich direkt 2 Jahre angeben? Was hat sich denn mit der neuen Elternzeit Gravierendes geändert?
Liebe Heike, für Beamtinnen gelten besondere Regeln, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Es kommt dabei auf den Dienstherrn an (Bund, Land). Welches diese jeweils besonderen Rechte für Sie gilt, kann ich auf die Entfernung nicht sagen. Ich kennen auch nicht alle Beamtenrechte für jedes Bundesland-das wäre auch zu viel! Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft oder Personalstelle, welches Beamtenrecht wie für Sie gilt. Meistens stimmen diese jedoch mit dem Zivilrecht überein. Gruß, NB
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