MisterX
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit ein paar Monaten in Elternzeit, beantragt sind 2 Jahre. Aufgrund meines Umzugs (Erziehungsgemeinschaft und einer nun größeren Distanz zum Arbeitgeber >150km) steht für mich fest, später bei einem neuen Arbeitgeber einzusteigen. Aktuell würde ich gerne einer zusätzlichen Teilzeitarbeit z.B 15 Stunden nachgehen. Klar könnte ich bei meinen bisherigen Arbeitgeber nun Teilzeit arbeiten, dies ist jedoch aufgrund der Entfernung ausgeschlossen. Bei diesem Vorhaben würde ich gerne auch die Krankenkasse wechseln. Ich bin privat krankenversichert und trage diese Kosten aktuell zu 100% selbst, da ja in der Elternzeit der Arbeitgeberanteil leider entfällt. Mittlerweile würde ich gerne wieder in die GKV zurück. Hierfür müsste ich jedoch kurzzeitig Alg1 beziehen. Kann ich also während dem Elterngeldbezug und noch laufender Elternzeit Alg1 beziehen .... Nach meinem Verständnis müsste ich doch ein Teilzeit-Alg1 bekommen sobald ich den Arbeitsmarkt arbeitssuchend zur Verfügung stehe.... Somit wäre es doch eigentlich möglich, beim Übergang in eine Teilzeittätigkeit dauerhaft in die GKV zu kommen. In manchen Foren liest man den Fall, jedoch nicht in Bezug auf den Wechsel der Krankenkasse. Hierbei scheint das Alg1 mit dem Elterngeld verrechnet zu werden. Für den Fall das sich keine Arbeitsmöglichkeit ergibt, wäre doch eine Fortführung des Elterngelds möglich, jedoch als Pflichtmitglied der GKV Ist dieser Ansatz in der Grundidee richtig? Danke MisterX
Hallo, in der Elternzeit können Sie kein volles Arbeitslosengeld beziehen. Sie können aber doch in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit eintreten. Wenn der andere Arbeitsvertrag dann endet, müsste doch ein Wechsel möglich sein. Liebe Grüße, NB
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