Mitglied inaktiv
Eine (werdende) Mutter, die gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat kann ja Mutterschaftsgeld bekommen. Sie ist in der gesamten Elternzeit ?beitragsfrei? gesetzlich versichert. Wenn der Mann nun privat versichert ist, wie ist es dann. Stimmt es, dass die 1/2 des Einkommens des MAnnes als Einkommen der Frau gesehen wird, und das darauf dann KV Beiträge zu entrichten sind?? Wenn ja, kann die Frau in der ELterzeit auf 325€ arbeiten gehen und si das Geld sparen, da der AG ja dann 20% pauschal an Sozialversicherung bezhalt? mfg Thorsten
Hallo, ich versteh gar nichts. Entweder sie ist krank und bekommt Krankengeld, dann kann sie nicht arbeiten. Oder sie bekommt Mutterschaftsgeld in den Schutzfristen, dann kann sie auch nicht arbeiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hääää! Also. Eine GKV versicherte Person hat NUR dann Anspruch auf Muttersschaftsgeld, wenn sie in der GKV auch Anspruch auf Krannkengeld hat. (z.B. Familienversicherte Hausfrauen haben somit keine Anspruch!) Es geht hier vielmehr darum, ob meine Frau, welche pflichtig ist weiterhin beitragsfrei versichert ist (in der Elternzeit)? Ich bin privat. Un da war doch was, dass 50% meines Einkommen dann als Einkommen für meine Frau gilt und daruf dann ein Beitrag fällig ist. Oder ist dem nur so, wenn meine Frau freiwillig in der GKV wäre? mfg Thorsten
Ähnliche Fragen
Eine (werdende) Mutter, die gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat kann ja Mutterschaftsgeld bekommen. Sie ist in der gesamten Elternzeit ?beitragsfrei? gesetzlich versichert. Wenn der Mann nun privat versichert ist, wie ist es dann. Stimmt es, dass die 1/2 des Einkommens des MAnnes als Einkommen der Frau gesehen wird, und das d ...
Hallo, ich beziehe mich auf die neue Gesundheitsreform und das erwähnte Krankenkassenfinanzierungsgesetz seit 2011: Ich bin seit über 5 Jahren als Arbeitnehmer angestellt und in der PKV. Nun möchte ich für 1 Jahr Elternzeit beantragen. In dieser Zeit möchte ich gerne in Teilzeit arbeiten. Allerdings würde ich bei Elterngeld + TZ-Einkommen un ...
Hallo Frau Bader, ich beginne jetzt in de elternzeit meines 2 Kindes teilzeit zu arbeiten. Das habe ich auch bei meinem ersten Kind so gemacht und mich, da zuvor pivat krankenversichert, damals von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (gilt dann für die Dauer der Elternzeit). Muss man, wenn man in einer weiteren Elternzeit ...
Hallo, ich bin unser Alleinverdiener in unserer Familie, da mein Mann noch studiert. Seit 2007 bin ich privat versichert. Nun kündigt sich Nachwuchs an und die Problematik, wie gehts weiter nur mit Elterngeld und PKV und freiwilliger GKV (mein Mann). Da ich die Beiträge nicht zahlen könnte, müsste ich mein Baby bereits nach dem Mutterschutz quasi z ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit ein paar Monaten in Elternzeit, beantragt sind 2 Jahre. Aufgrund meines Umzugs (Erziehungsgemeinschaft und einer nun größeren Distanz zum Arbeitgeber >150km) steht für mich fest, später bei einem neuen Arbeitgeber einzusteigen. Aktuell würde ich gerne einer zusätzlichen Teilzeitarbeit z.B 15 Stunden na ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich verischert, mein Mann ist privat versichert. Unsere Tochter ist bei meinem Mann mitversichert. Derzeit bin ich gesetzlich versichert, arbeite nicht und zahle einen recht hohen Beitrag an die GKV. Ist es für mich möglich während der Elternzeit in die PKV zu wechseln? Das Einkommen ...
Hallo liebe Community, mein Mann ist selbstständig und hat ein höheres Jahreseinkommen als ich (=PKV versichert). Ich selbst bin freiwillig GKV versichert > JEG. Durch das Heranziehen des Gehalts meines Ehemanns und der Pflegeversicherung komme ich hier auf einen monatlichen GKV Beitrag von 430€ plus Kinderversicherung. Wenn ich volle 12 Monate ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?