Mitglied inaktiv
Eine (werdende) Mutter, die gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat kann ja Mutterschaftsgeld bekommen. Sie ist in der gesamten Elternzeit ?beitragsfrei? gesetzlich versichert. Wenn der Mann nun privat versichert ist, wie ist es dann. Stimmt es, dass die 1/2 des Einkommens des MAnnes als Einkommen der Frau gesehen wird, und das darauf dann KV Beiträge zu entrichten sind?? Wenn ja, kann die Frau in der ELterzeit auf 325€ arbeiten gehen und si das Geld sparen, da der AG ja dann 20% pauschal an Sozialversicherung bezhalt? mfg Thorsten
Hallo, ich versteh gar nichts. Entweder sie ist krank und bekommt Krankengeld, dann kann sie nicht arbeiten. Oder sie bekommt Mutterschaftsgeld in den Schutzfristen, dann kann sie auch nicht arbeiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hääää! Also. Eine GKV versicherte Person hat NUR dann Anspruch auf Muttersschaftsgeld, wenn sie in der GKV auch Anspruch auf Krannkengeld hat. (z.B. Familienversicherte Hausfrauen haben somit keine Anspruch!) Es geht hier vielmehr darum, ob meine Frau, welche pflichtig ist weiterhin beitragsfrei versichert ist (in der Elternzeit)? Ich bin privat. Un da war doch was, dass 50% meines Einkommen dann als Einkommen für meine Frau gilt und daruf dann ein Beitrag fällig ist. Oder ist dem nur so, wenn meine Frau freiwillig in der GKV wäre? mfg Thorsten
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