Trulleberg2014
Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde im August 2014 geboren. Elternzeit wurde beantragt und bewilligt für 12 Monate (bis August 2015). Aufgrund eines Umzugs und der damit verbundenen Wartezeit für einen Kita-Platz musste die Elternzeit nochmals um 12 Monate (bis August 2016) verlängert werden. Gerne würde ich das dritte Jahr bis August 2017 noch dranhängen. Muss ich dies meinem AG lediglich “mitteilen“ oder muss dieser zustimmen? Danke im Voraus und beste Grüße
Hallo, es ist zustimmungspflichtig Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, ich frag mal kurz: Muss der AG echt zustimmen? Immerhin geht es um das 3. Jahr, dass sie doch eigentlich problemlos 7 Wochen vorher mitteilen kann? LG D
Mitglied inaktiv
Weil es der dritte Antrag ist und das Kind vor Sommer 2015 geboren, gehe ich mal von aus. LG Lilly
Trulleberg2014
Ich habe es geahnt :) habe nur Fälle gefunden, in denen man sich bereits vorab auf 2 Jahre EZ festgelegt hat. Dann genügt lediglich eine Mitteilung an den AG über die Inanspruchnahme des 3. Jahres EZ. Obwohl auch darauf hingewiesen wird, dass der AG nach Bewilligung von 2 Jahren das 3. Jahr nicht verweigern kann... Egal, dann offizielles “Antragsschreiben“ :)
Sternenschnuppe
Denen er zustimmen muss. 0-2 und 2-3 sind zwei. 0-1 , 1-2 und 2-3 sind aber drei.
Wenn man sich am Anfang auf weniger als 2 Jahre festlegt, ist alles danach zustimmungsbedürftig.
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