Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit zeitraum

Frage: elternzeit zeitraum

baby_2016

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guten tag, ich habe ende januar 17 mein baby bekommen und muss nun meinem arbeitgeber den zeitraum meiner elternzeit mitteilen. nun mein problem: so wie es aussieht steht ein umzug an und evtl ein damit verbundener arbeitsplatzwechsel meinerseits. allerdings ist dieser zeitpunkt noch nicht fixiert. ist es nun sinnvoll eine elternzeit von 2jahren zu nehmen oder kann eine einjährige elternzeit bei bedarf auch verlängert werden? was passiert mit der elternzeit bei arbeitsplatzwechsel, bzw bei umzug? nun bin ich etwas im zwiespalt was ich tun soll, da noch nicht klar ist wann ich nach dem umzug wieder arbeiten gehe. andererseits möchte ich bei meinem momentanen arbeitgeber auch mit offenen karten spielen... ich freue mich über ihre hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, pppuuuhh. Der Antrag hätte lange gestellt werden müssen. Jetzt fehlen Sie ohne Rechtsgrund - der Ag könnte Ihnen kündigen. Ansonsten nehmen Sie besser 2 Jahre, dann sind Sie flexibler. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Du bist aber etwas spät dran: Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach.


Sternenschnuppe

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Sondern nur gemeldet. Und zwar sieben Wochen bevor sie aktiv beginnt, in der Regel also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hast Du seit Ende des Mutterschutzes gearbeitet ? Ansonsten hast Du alle Fristen massiv überschritten. Dein AG muss der Krankenkasse längst irgendwas gemeldet haben.


Mitglied inaktiv

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Welche EZ willst Du beantragen? Der AG muss dir nicht mal mehr eine genehmigen da du ja bereits alle fristen versäumt hast. Spätestens 1 Woche nach Geburt - wenn das Kind keine Frühgeburt war oder du Mehrlinge hattest, hättest du dem AG mitteilen müssen wie lange Du EZ nimmst. Hast Du scheinbar nicht, also musste (weil du ja bereits auch schon aus dem Mutterschutz heraus sein müsstest) du schon lange wieder arbeiten. Und da man sich für die ersten zwei Jahre festlegen muss - du mit der Nichtmeldung bisher signalisiert hast das du keine EZ wünschst - kann der AG dir diese auch verwehren. Der Umzug wäre da mein kleinstes Problem. Wenn Du in EZ bist ist es egal wo du wohnst. Und wenn Du weniger wie ein Jahr nimmst hast du wie gesagt auch keinen Anspruch auf Verlängerung. Dein AG scheint aber ziemlich gutmütig zu sein wenn er das bisher mitgemacht hat. Mit offenen Karten spielen sieht jedenfalls deutlich anders aus, ich als AG wäre arg angepisst.


baby_2016

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darum geht es auch gerade. ich habe mündlich mal ein jahr genannt. nun will die krankenkasse vom ag jedoch das genaue datum wissen und mein ag hat nun bei mir nochmals den zeitraum abgefragt...


baby_2016

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darum geht es auch gerade. ich habe mündlich mal ein jahr genannt. nun will die krankenkasse vom ag jedoch das genaue datum wissen und mein ag hat nun bei mir nochmals den zeitraum abgefragt...


baby_2016

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liebe danyshope, ich habe auch frau bader gefragt und nicht dich und schon garnicht um mich hier beschuldigen zu lassen!


Sternenschnuppe

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Mündlich zählt auch. Dein erstes Post liest sich als wäre noch nie was besprochen gewesen. Dann sagst Deinem AG bis zum 2. Geburtstag, mit der Option direkt das dritte zu nehmen. Und dann kannst in Ruhe schauen was mit Umzug und neuem Job ist und ggf. dort kündigen.


baby_2016

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vielen dank für deine nette und professionelle antwort :)


Lina_100

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Das ist leider nicht richtig. 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sieht die Schriftform für die Mitteilung der Elternzeit vor. Siehe dazu auch BAG, Urteil v. 10.5.2016, 9 AZR 145/15. Hier war dann die durch den AG ausgesprochene Kündigung wirksam. Sie sollten sich schleunigst mit Ihrem AG einigen und das schriftlich festhalten.


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