baby_2016
guten tag, ich habe ende januar 17 mein baby bekommen und muss nun meinem arbeitgeber den zeitraum meiner elternzeit mitteilen. nun mein problem: so wie es aussieht steht ein umzug an und evtl ein damit verbundener arbeitsplatzwechsel meinerseits. allerdings ist dieser zeitpunkt noch nicht fixiert. ist es nun sinnvoll eine elternzeit von 2jahren zu nehmen oder kann eine einjährige elternzeit bei bedarf auch verlängert werden? was passiert mit der elternzeit bei arbeitsplatzwechsel, bzw bei umzug? nun bin ich etwas im zwiespalt was ich tun soll, da noch nicht klar ist wann ich nach dem umzug wieder arbeiten gehe. andererseits möchte ich bei meinem momentanen arbeitgeber auch mit offenen karten spielen... ich freue mich über ihre hilfe!
Hallo, pppuuuhh. Der Antrag hätte lange gestellt werden müssen. Jetzt fehlen Sie ohne Rechtsgrund - der Ag könnte Ihnen kündigen. Ansonsten nehmen Sie besser 2 Jahre, dann sind Sie flexibler. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Du bist aber etwas spät dran: Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach.
Sternenschnuppe
Sondern nur gemeldet. Und zwar sieben Wochen bevor sie aktiv beginnt, in der Regel also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hast Du seit Ende des Mutterschutzes gearbeitet ? Ansonsten hast Du alle Fristen massiv überschritten. Dein AG muss der Krankenkasse längst irgendwas gemeldet haben.
Mitglied inaktiv
Welche EZ willst Du beantragen? Der AG muss dir nicht mal mehr eine genehmigen da du ja bereits alle fristen versäumt hast. Spätestens 1 Woche nach Geburt - wenn das Kind keine Frühgeburt war oder du Mehrlinge hattest, hättest du dem AG mitteilen müssen wie lange Du EZ nimmst. Hast Du scheinbar nicht, also musste (weil du ja bereits auch schon aus dem Mutterschutz heraus sein müsstest) du schon lange wieder arbeiten. Und da man sich für die ersten zwei Jahre festlegen muss - du mit der Nichtmeldung bisher signalisiert hast das du keine EZ wünschst - kann der AG dir diese auch verwehren. Der Umzug wäre da mein kleinstes Problem. Wenn Du in EZ bist ist es egal wo du wohnst. Und wenn Du weniger wie ein Jahr nimmst hast du wie gesagt auch keinen Anspruch auf Verlängerung. Dein AG scheint aber ziemlich gutmütig zu sein wenn er das bisher mitgemacht hat. Mit offenen Karten spielen sieht jedenfalls deutlich anders aus, ich als AG wäre arg angepisst.
baby_2016
darum geht es auch gerade. ich habe mündlich mal ein jahr genannt. nun will die krankenkasse vom ag jedoch das genaue datum wissen und mein ag hat nun bei mir nochmals den zeitraum abgefragt...
baby_2016
darum geht es auch gerade. ich habe mündlich mal ein jahr genannt. nun will die krankenkasse vom ag jedoch das genaue datum wissen und mein ag hat nun bei mir nochmals den zeitraum abgefragt...
baby_2016
liebe danyshope, ich habe auch frau bader gefragt und nicht dich und schon garnicht um mich hier beschuldigen zu lassen!
Sternenschnuppe
Mündlich zählt auch. Dein erstes Post liest sich als wäre noch nie was besprochen gewesen. Dann sagst Deinem AG bis zum 2. Geburtstag, mit der Option direkt das dritte zu nehmen. Und dann kannst in Ruhe schauen was mit Umzug und neuem Job ist und ggf. dort kündigen.
baby_2016
vielen dank für deine nette und professionelle antwort :)
Lina_100
Das ist leider nicht richtig. 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sieht die Schriftform für die Mitteilung der Elternzeit vor. Siehe dazu auch BAG, Urteil v. 10.5.2016, 9 AZR 145/15. Hier war dann die durch den AG ausgesprochene Kündigung wirksam. Sie sollten sich schleunigst mit Ihrem AG einigen und das schriftlich festhalten.
Ähnliche Fragen
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Die letzten 10 Beiträge
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater
- Alleiniges ABR Beschluss KiGa
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?