baby_2016
guten tag, ich habe ende januar 17 mein baby bekommen und muss nun meinem arbeitgeber den zeitraum meiner elternzeit mitteilen. nun mein problem: so wie es aussieht steht ein umzug an und evtl ein damit verbundener arbeitsplatzwechsel meinerseits. allerdings ist dieser zeitpunkt noch nicht fixiert. ist es nun sinnvoll eine elternzeit von 2jahren zu nehmen oder kann eine einjährige elternzeit bei bedarf auch verlängert werden? was passiert mit der elternzeit bei arbeitsplatzwechsel, bzw bei umzug? nun bin ich etwas im zwiespalt was ich tun soll, da noch nicht klar ist wann ich nach dem umzug wieder arbeiten gehe. andererseits möchte ich bei meinem momentanen arbeitgeber auch mit offenen karten spielen... ich freue mich über ihre hilfe!
Hallo, pppuuuhh. Der Antrag hätte lange gestellt werden müssen. Jetzt fehlen Sie ohne Rechtsgrund - der Ag könnte Ihnen kündigen. Ansonsten nehmen Sie besser 2 Jahre, dann sind Sie flexibler. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Du bist aber etwas spät dran: Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach.
Sternenschnuppe
Sondern nur gemeldet. Und zwar sieben Wochen bevor sie aktiv beginnt, in der Regel also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hast Du seit Ende des Mutterschutzes gearbeitet ? Ansonsten hast Du alle Fristen massiv überschritten. Dein AG muss der Krankenkasse längst irgendwas gemeldet haben.
Mitglied inaktiv
Welche EZ willst Du beantragen? Der AG muss dir nicht mal mehr eine genehmigen da du ja bereits alle fristen versäumt hast. Spätestens 1 Woche nach Geburt - wenn das Kind keine Frühgeburt war oder du Mehrlinge hattest, hättest du dem AG mitteilen müssen wie lange Du EZ nimmst. Hast Du scheinbar nicht, also musste (weil du ja bereits auch schon aus dem Mutterschutz heraus sein müsstest) du schon lange wieder arbeiten. Und da man sich für die ersten zwei Jahre festlegen muss - du mit der Nichtmeldung bisher signalisiert hast das du keine EZ wünschst - kann der AG dir diese auch verwehren. Der Umzug wäre da mein kleinstes Problem. Wenn Du in EZ bist ist es egal wo du wohnst. Und wenn Du weniger wie ein Jahr nimmst hast du wie gesagt auch keinen Anspruch auf Verlängerung. Dein AG scheint aber ziemlich gutmütig zu sein wenn er das bisher mitgemacht hat. Mit offenen Karten spielen sieht jedenfalls deutlich anders aus, ich als AG wäre arg angepisst.
baby_2016
darum geht es auch gerade. ich habe mündlich mal ein jahr genannt. nun will die krankenkasse vom ag jedoch das genaue datum wissen und mein ag hat nun bei mir nochmals den zeitraum abgefragt...
baby_2016
darum geht es auch gerade. ich habe mündlich mal ein jahr genannt. nun will die krankenkasse vom ag jedoch das genaue datum wissen und mein ag hat nun bei mir nochmals den zeitraum abgefragt...
baby_2016
liebe danyshope, ich habe auch frau bader gefragt und nicht dich und schon garnicht um mich hier beschuldigen zu lassen!
Sternenschnuppe
Mündlich zählt auch. Dein erstes Post liest sich als wäre noch nie was besprochen gewesen. Dann sagst Deinem AG bis zum 2. Geburtstag, mit der Option direkt das dritte zu nehmen. Und dann kannst in Ruhe schauen was mit Umzug und neuem Job ist und ggf. dort kündigen.
baby_2016
vielen dank für deine nette und professionelle antwort :)
Lina_100
Das ist leider nicht richtig. 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sieht die Schriftform für die Mitteilung der Elternzeit vor. Siehe dazu auch BAG, Urteil v. 10.5.2016, 9 AZR 145/15. Hier war dann die durch den AG ausgesprochene Kündigung wirksam. Sie sollten sich schleunigst mit Ihrem AG einigen und das schriftlich festhalten.
Ähnliche Fragen
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag