Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wenn Kind 2 bereits ein Jahr nach Kind 1 kommt - wie beste Planung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit wenn Kind 2 bereits ein Jahr nach Kind 1 kommt - wie beste Planung?

Eisblume82

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind Ende August und eigentlich hatte ich vor, erstmal 2 Jahre Elternzeit einzureichen und dann ggf. das dritte Jahr direkt noch anzuhängen (was ja, wenn ich richtig informiert bin, ohne Zustimmung des AG möglich ist, sofern der Antrag fristgerecht gestellt wird). Ich arbeite in einem sehr großen Betrieb mit > 1.000 MA. Jetzt kam mir nur der Gedanke wie es wäre, wenn wir -sagen wir bereits nach einem Jahr - ein zweites Kind bekommen würden. Würde sich das 2. Jahr Elternzeit von Kind 1 mit dem 1. Jahr Elternzeit von Kind 2 dann überschneiden, d.h. hätte ich somit ein Jahr Elternzeit verschenkt? Oder addiert sich das auf (d.h. startet die Elternzeit für Kind 2 dann erst nach Ablauf der Elternzeit von Kind 1)? Was wäre hier die geschickteste Lösung die Elternzeit für beide Kinder bestmöglich auszunutzen ohne dass der AG wahrscheinlich Einspruch erheben bzw. es ablehnen darf? Ich habe an sich nicht vor, einen Teil der Elternzeit auf viel später zu legen, um sie z.B. für die Einschulung zu nutzen, weil der AG dann ja immer zustimmen muss, und das ist mir zu unsicher? Ganz herzlichen Dank vorab für Ihren Rat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dann verschenken (ich finde den Begriff nicht gelungen) Sie die übrige EZ-Zeit von Kind 1 Liebe Grüße NB


SumSum076

Beitrag melden

Das Maximum an Elternzeit.... Kind 2 kommt 3 Jahre und 6 Wochen nach Kind 1 zur Welt. Dann hast du 3 Jahre Elternzeit für Kind 1, den Mutterschutz für Kind 2 und 3 Jahre Elternzeit für Kind 2 und bist 6 Jahre und 6 Wochen zuhause. (Mir wäre das zu knapp kalkuliert, daher würde ich einen Abstand von 2,5 Jahre anpeilen) Wie habt ihr euch das mit dem Elterngeld überlegt? Gruß Sabine


Eisblume82

Beitrag melden

Wir haben an sich geplant, möglichst schnell nach Kind 1 auch Kind 2 zu bekommen, d.h. eine sehr kurze Geburtenfolge. Die maximale Elternzei von 6 Jahren bekomme ich so zwar nicht raus, aber mich treibt die Frage um, wie ich das bestmögliche aus meinem Elternzeit/-geldanspruch bei der Planung herausholen kann. Für Kind 1 erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragen oder gleich 3 Jahre? So wie ich mir das jetzt erschlossen habe ist der beste Weg zu starten wohl zunächst nur 2 Jahre Elternzeit bei Kind 1 zu beantragen wenn ich folgendes Szenario annehme: - Beantragung von Elternzeit für Kind 1 ab 01.09.2014 für zwei Jahre (mit Ankündigung beim AG, das 3. Jahr dann später zu nehmen, bis vor 8. Geburtstag). Diese Elternzeit läuft also bis 01.09.2016 - Kind 2 wird am 01.12.2015 geboren und ich beantrage für Kind 2 die Elternzeit für volle 3 Jahre - d.h. bis 01.12.2018 - verbleibendes "3." Jahr von Kind 1 hänge ich dann im Anschluss an das Ende der Eltenrzeit von Kind 2 an, d.h. 01.12.2018- bis 1.12.2019. Somit hätte ich insgesamt etwas über 5 Jahre Elternzeit bei 2 Kindern (verschenken würde ich sozusagen nur die Zeit zwischen Geburt Kind 2 und Ende Elternzeit Kind 1 (01.12.2015 - 01.09.2016), weil sich diese Zeiten ja überschneiden) - aber gewinnen würde ich dafür ein sehr viel höheres Elterngeld bei Kind 2 (weil man ja die Elterngeldzeiten für Kind 1 nicht berücksichtigt bei der Berechnung vom Elterngeld für Kind 2 und bis zur Ausschöpfung der 12 Monate Anspruch entsprechend weiter in der Zeit zurückgeht - wo wir dann bei meinem normalen Gehalt vor der Elternzeit (Kind 1) wären). Bleibt bei allen Vorteilen dann doch nur die therorethische Gefahr, dass der Arbeitgeber das 3. Jahr von Kind 1 (was geplant vom 01.12.18 bis 01.12.19 genommen werden soll) ablehnt und auch damit rechtlich durchkommt bei einem Betrieb < 1.000 MA. Aber ist das nicht eher unwahrscheinlich, dass das passiert?


SumSum076

Beitrag melden

Also zunächst mal: Das Maximum aus beidem (Elterngeld und Elternzeit) herauszuholen, geht nur, wenn der AG zustimmt. Oder wenn er nicht zustimmt, wenn du wieder arbeiten gehst. Elterngeld: Fürs Maximum an Elterngeld sollte die Kinder nicht viel weiter als 1 Jahr und 3 Monate auseinander liegen. Ansonsten müsstest du in der Zwischenzeit arbeiten gehen. Elternzeit: Wenn der AG zustimmt, kannst du so oder so maximal 6 Jahre und 6 Wochen (bzw Dauer des vorgeburtlichen Mutterschutz für Kind 2) Elternzeit machen. Ansonsten geht noch ein Wechselmodel (aber das geht auch nicht ganz ohne Zustimmung): Beispiel: 1,5 Jahre Elternzeit für Kind 1 Mutterschutz für Kind 2 0,5 Jahre für Kind 1 2 Jahre für Kind 2 1 Jahr (teilweise) Übertragung für Kind 2 1 Jahr Übertragung für Kind 1 Fürs Optimum würd ich die Kinder rund 1 Jahr und 9 Monate auseinander planen. (Die laufende Elternzeit solltest du für den Mutterschutz eines weiteren Kindes unterbrechen.) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein ...

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo hier die Kleene hab noch mal eine Frage und zwar ist das Problem bei mir dass mein Arbeitgeber mir nach meiner Elternzeit keine Teilzeitstelle anbieten kann ich somit gezwungenermaßen gezwungen bin selber zu kündigen und da wollte ich jetzt fragen ich habe gehört man kann auch nach dem ein Jahr was man beantragt hat Elterngeld, dass man da n ...

Liebe Frau Bader, Ich habe offiziell 2 Jahre Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld.  Im 2. Jahr bekomme ich ja keinerlei finanzielle Unterstützung, aber meine Krankenkasse und die der Kinder wird gezahlt, ist das richtig? Also entstehen mir auch keine Aufwendungen? Darf ich denn einen 538 Euro ausüben? Beim eigentlichen Arbeitgebe ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit.  Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24.  Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...

Guten Abend :),  Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im 3. Jahr Elternzeit. Ursprünglich bin ich im pädagogischen Bereich tätig, habe aber seit 2020 meinen Bachelor in Grafik Design und möchte da jetzt auch Fuß fassen. Meine Fragen sind nun:  - Darf ich im 3ten Jahr Elternzeit ein Praktikum im Bereich Grafik Design   machen? brauch ich hierfür ...

Hallo Frau Bader, ich habe jetzt mehrfach gelesen das sich der Beitragsbemessungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt zieht. Ist das auch im Falle der 200.000-Grenz der Fall. Meine Partnerin ist von Dez. 2024 - Nov. 2025 in Elternzeit und bekommt Elterngeld. Ich selbst beziehe im Juni und Juli Elterngeld. In den 12 Monaten vor der Ge ...