Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden um im BV volles Gehalt zu bekommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit vorzeitig beenden um im BV volles Gehalt zu bekommen?

Flories

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Hallo Frau Bader, zZ befinde ich mich noch in der bezahlten Elternzeit. Habe nach der Geburt nur ein Jaht beantragt, dh am 10.7.14 ist mein ersten Arbeitstag. Nur bin ich erneut schwanger (8.Woche, ET 8.1.15). Sobald ich arbeiten müsste, erhalte ich wieder ein individuelles BV, so wie beim letzten Mal auch. Nun die Überlegung: Kann ich meine EZ vorzeitig beenden um im BV mein volles Gehalt zu bekommen? Lieben Dank


Sternenschnuppe

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Nein, damit begehst Du Betrug. Der 10.07. ist doch bald und da Du noch Elterngeld bekommst wirst Du das gleiche Elterngeld + Geschwisterbonus fürs 2. erhalten. Oder wurde schriftlich schon was ausgemacht in Richtung Teilzeit ?


Flories

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Nein, es gibt keine schriftliche Vereinbarung! Die Chefin weiß auch schon über die neue Schwangerschaft Bescheid. Liebe "Sternschnuppe", wen würde ich betrügen? Lg


SumSum076

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Uns! Ich würde in Richtung Erschleichen von Sozialleistungen gehen... Du bist derzeit vom Job befreit (Elternzeit) und möchtest nur deshalb zurück in den Job, um doch nicht zu arbeiten, aber Geld dafür erhalten! Von deinem AG, von deiner KK und damit denen, die einen Krankenkassenbeitrag leisten müssen! Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Genau so nennt sich das. Die Unterbrechung der Elternzeit ist ausschließlich möglich um a ) wieder zu Arbeiten oder b ) neuen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Das möchtest Du beides nicht, daher ist es nicht legal. Ein BV soll Schwangere nicht benachteiligen, es dient aber nicht dazu sich zu bevorteilen. Bis Juli ist ja wirklich nicht lang, und Du bekommst jetzt doch auch Elterngeld.


Mitglied inaktiv

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Und mitunter wünsche ich mir, das es in einem solchen Fall kein BV bei der 2ten Schwangerschaft gibt. Frage mich eh, wie man im Falle eines individuellen das vorher schon wissen kann. Jede Schwangerschaft ist ja anders. Eigentlich müsste auch jedem selbst klar sein, warum und weshalb sich sowas Sozialbetrug nennt.


Flories

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Upsala, war ja nur ne Frage! Das mit dem individuellen BV ist ja Berufsabhängig. Ich wollte während der ersten Schwangerschaft gerne noch Arbeiten gehen, da haben sowohl die Fa als auch die Chefin ein Veto eingelegt. Sind halt zu viele Auflagen und Änderungen. So hat die Chefin für mein Gehalt lieber ne Vertretung eingestellt. Hoffe damit beruhigen sich Eure Gemüter wieder ein wenig:-)


Mitglied inaktiv

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Ahmm, individuelles BV gibt es IMO dann wenn gesundheitliche Gründe der Mutter oder des Kindes vorliegen. Oder auch bei Mehrlingsschwangerschaften. Das stellt eben der Arzt aus. Also eher Berufsunabhängig. Das Beschäftigungsverbot welches es aufgrund des Arbeitsplatzes gibt ist meines Wissens nach das generelle. Und das spricht der Arbeitgeber aus. Will mich da jetzt aber nicht festlegen, kann man mich gerne korregieren wenn ich da irre.


Sternenschnuppe

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Nö, irrst Dich nicht. Und sorry, Elternzeit vorher beenden um volles Gehalt zu bekommen hat doch nichts mit Deiner Vertretung zu tun. Du wolltest finanziell besser dastehen, nix anderes. Schreibst Du doch auch im Startpost. Die Idee selbst ist ja nicht doof gedacht, nur eben nicht legal. Ein : "Ups, wollte mich nicht strafbar machen alles klar" täte es auch. In diesem Sinne : Eine schöne Restschwangerschaft


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