Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich wünsche Ihnen erstmal ein Frohes Neues Jahr. Ich gehe ab den 13. Februar 2008 in den Mutterschutz . Mir stehen bis zum Ende der Mutterschutzfrist also 8 Wochen nach der Geburt ca. 12 Tage Urlaub zu. Ich weiß das ich Sie im laufenden Jahr oder nach der Elternzeit nehmen kann. Wenn ich z. B. 5 Tage nicht genommen habe kann ich diese ja nach den 8 Wochen nach der Geburt nehmen, aber wie ist das dann mit der Elternzeit fängt diese dann erst nach dem Urlaub an oder schon vorher und wann endet sie (ich möchte 3 Jahre zuhause bleiben) zum 3 Geburtstag des Kindes oder dann ein paar Tage später. viele Grüße bautie
Hallo, die EZ fängt an, wann Sie es beantragen - ansonsten direkt nach der Geburt. Wenn Sie den Urlaub zwischen MuSchu und EZ nehmen, bekommen Sie in dieser Zeit noch Lohn. Dann müssen Sie sehen wegen dem EG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die EZ endet IMMER mit dem 3. Geburtstag des Kindes. Will man evtl. tage / Monate NACH dem 3. Geb. übertragen, muß der AG zustimmen. Viele Grüße Désirée
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