Mitglied inaktiv
Hallo! Hoffe die Frage gehört hier in`s Forum... Hatte ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten bzgl. meines Wiedereinstieg`s in Teilzeit. Nun waren wir uns etwas uneinig bis wann nun die Elternzeit läuft... Geboren am 19.09., Elternzeit dann bis 30.09. oder bis 19.09. des Folgejahres? Ich bin vom 30.09. ausgegangen, habe dementsprechend auch Urlaub geplant den er mir da nun auch geben würde, allerdings warum wenn die Elternzeit bis 30.09. laufen würd... Danke Ani
Hallo, erster Arbeitstag ist der 3. Geb. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wenn man weniger als 3 Jahre nimmt, ist es Freibleibend sprich, wenn Du Dir das 3. Jahr aufheben möchtest kannst Du jedes Datum vor dem 19.09 einsetzen. Hoffe Du verstehst was ich meine LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ja, aber ich rede vom ersten Jahr. Wann ist das nun rum? Am 1. Geburtstag, oder am Ende der Geburtsmonat`s? Beantragt habe ich beim AG bis Ende Geburtsmonat. Zählt das?
Mitglied inaktiv
Wenn du genau 1 Jahr nehmen möchtest, dann ist auch der 1. Geburtstag der 1. Arbeitstag. Das hat mit den Monaten oder dem Mutterschutz nichts zu tun. Allerdings kann man auch z.B. 1 Jahr und einen Monat nehmen oder bis zu einem bestimmtem Datum, kommt darauf an, was du in deinen Antrag geschrieben hast.
Mitglied inaktiv
Dein AG hätte dir schriftlich deine Elternzeit bestätigen müssen! Was steht denn in deiner Elternzeit-Anmeldung und was in seiner Bestätigung. Und wie schon geschrieben wurde, wenn du Elternzeit von Geburt (19.09.2009?) bis zum 30.09.2010 angemeldet hast, dann hast du auch Elternzeit bis Ende September. Verbrauchte Elternzeit ist dann 1 Jahr und 11 Tage. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Nix hat mein AG bestätigt... Weder die Elternzeit, noch die Teilzeit im 2. Jahr. Abgelehnt habt er auch nichts. Also Beantragt hab ich bis 30.09.2010. Und bis 30.09.2011 in Teilzeit.
Mitglied inaktiv
Alos... Was steht genau in dem Schreiben drin dass Du beim AG abgegeben hast? Antrag ist das keiner, denn es ist ja ein Recht dass Du wahrnimmst. Daraus folgt: Schreib mal wortwörtlich hier was Du gescrhieben hast, dann wissen wir mehr. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
§ 16 Absatz 1, letzter Satz BEEG: "Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen." Wichtiger ist aber dein Schreiben. Und wenn du geschrieben hast, dass du Elternzeit bis zum 30.09.2010 haben und dann bis zum 30.09.2011 Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst, dann ist das so! Hättest du geschrieben, dass du das erste Jahr Elternzeit nehmen und das zweite Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten wolltest, dann wäre das 1. Jahr um am 18.09. und du müsstest am 19.09.2010 mit deiner Teilzeit beginnen (die dann bis zum 18.09.2011 ginge). Für den Fall, dass du um das "dritte Jahr" verlängern willst: Das geht nur bis zum 18.09. des Jahres, denn Elternzeit gibts nur für 3 Jahre und geht nicht bis zum Ende des Geburtsmonats. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit