Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit von-bis? Wie nun richtig?

Frage: Elternzeit von-bis? Wie nun richtig?

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Hallo! Hoffe die Frage gehört hier in`s Forum... Hatte ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten bzgl. meines Wiedereinstieg`s in Teilzeit. Nun waren wir uns etwas uneinig bis wann nun die Elternzeit läuft... Geboren am 19.09., Elternzeit dann bis 30.09. oder bis 19.09. des Folgejahres? Ich bin vom 30.09. ausgegangen, habe dementsprechend auch Urlaub geplant den er mir da nun auch geben würde, allerdings warum wenn die Elternzeit bis 30.09. laufen würd... Danke Ani


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wenn man weniger als 3 Jahre nimmt, ist es Freibleibend sprich, wenn Du Dir das 3. Jahr aufheben möchtest kannst Du jedes Datum vor dem 19.09 einsetzen. Hoffe Du verstehst was ich meine LG Peeka


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Ja, aber ich rede vom ersten Jahr. Wann ist das nun rum? Am 1. Geburtstag, oder am Ende der Geburtsmonat`s? Beantragt habe ich beim AG bis Ende Geburtsmonat. Zählt das?


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Wenn du genau 1 Jahr nehmen möchtest, dann ist auch der 1. Geburtstag der 1. Arbeitstag. Das hat mit den Monaten oder dem Mutterschutz nichts zu tun. Allerdings kann man auch z.B. 1 Jahr und einen Monat nehmen oder bis zu einem bestimmtem Datum, kommt darauf an, was du in deinen Antrag geschrieben hast.


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Dein AG hätte dir schriftlich deine Elternzeit bestätigen müssen! Was steht denn in deiner Elternzeit-Anmeldung und was in seiner Bestätigung. Und wie schon geschrieben wurde, wenn du Elternzeit von Geburt (19.09.2009?) bis zum 30.09.2010 angemeldet hast, dann hast du auch Elternzeit bis Ende September. Verbrauchte Elternzeit ist dann 1 Jahr und 11 Tage. Gruß Sabine


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Nix hat mein AG bestätigt... Weder die Elternzeit, noch die Teilzeit im 2. Jahr. Abgelehnt habt er auch nichts. Also Beantragt hab ich bis 30.09.2010. Und bis 30.09.2011 in Teilzeit.


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Alos... Was steht genau in dem Schreiben drin dass Du beim AG abgegeben hast? Antrag ist das keiner, denn es ist ja ein Recht dass Du wahrnimmst. Daraus folgt: Schreib mal wortwörtlich hier was Du gescrhieben hast, dann wissen wir mehr. Viele Grüße Désirée


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§ 16 Absatz 1, letzter Satz BEEG: "Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen." Wichtiger ist aber dein Schreiben. Und wenn du geschrieben hast, dass du Elternzeit bis zum 30.09.2010 haben und dann bis zum 30.09.2011 Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst, dann ist das so! Hättest du geschrieben, dass du das erste Jahr Elternzeit nehmen und das zweite Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten wolltest, dann wäre das 1. Jahr um am 18.09. und du müsstest am 19.09.2010 mit deiner Teilzeit beginnen (die dann bis zum 18.09.2011 ginge). Für den Fall, dass du um das "dritte Jahr" verlängern willst: Das geht nur bis zum 18.09. des Jahres, denn Elternzeit gibts nur für 3 Jahre und geht nicht bis zum Ende des Geburtsmonats. Gruß Sabine


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