Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern

ggerry

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Guten Abend, Frau Bader, mein Sohn wurde am 30.10.12 geboren. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt möchte ich aber auf 3 Jahre verlängern (werde trotzdem bei der Firma stundenweise arbeiten), da mir gesagt wurde, dass solange ich in Elternzeit bin, sozialversichert bin, sogar wenn ich sehr wenig arbeite. Ich bin nicht verheiratet und der Kleine ich bei mir krankenversichert. Ergibt das einen Sinn? Ist das Grund genug, um die Verlängerung zu beantragen? Oder brauche ich gar keinen Grund anzugeben? Außerdem möchte ich Sie fragen, ob es stimmt, dass man bei der Firma, in der man vor der SS gearbeitet hat, mind. 15 Std. arbeiten muss, wenn man Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe einen Angebot bekommen, auf selbständiger Basis zu unterrichten. Zählen die Unterrichtsstunden auch zu den Stunden, die ich bei der Firma arbeiten würde (max. 30 /Woche)? Vielen Dank für Ihre Antwort! Gruß, ggerry


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In der EZ sind Sie beitragsfrei KK versichert wenn Sie nur geringfügig beschäftigt sind. Wenn Sie mehr als 450 e verdienen, müssen Sie Sozialversicherungsabgaben leisten. 2. Man hat ab mind. 15 Std einen Anspruch 3. Ja Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ja, solange du in Elternzeit bist und einen laufenden Arbeitsvertrag hast, bist du weiter versichert. Man braucht keinen Grund, um Elternzeit zu verlängern. Einfach 7 Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen. Gemäß BEEG hat man nur einen Anspruch, wenn man zwischen 15 und 30 Std macht. Wenn AG und AN sich aber einig sind, gehen auch weniger Stunden. Ja, mit allen Jobs zusammen darf man die 30 Std nicht überschreiten. Gruß Sabine


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