Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit von 1.Kind verlängern?

Frage: Elternzeit von 1.Kind verlängern?

AnkeMama

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Hallo Frau Bader! Ich hatte für das 1.Kind eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Sie hätte am 16.9.2020 geendet. Allerdings habe ich sie aufgrund von Mutterschutz (Beginn 15.5.2020) vorzeitig beendet. Anschließend habe ich 3 Jahre Elternzeit für mein 2.Kind beantragt. Diese endet am 1.7.2023. Einen Krippenplatz haben wir diesen Herbst nicht bekommen. Der nächstmögliche Termin für Beginn einer Betreuung ist demnach erst wieder im September 2023. Unser erstes Kind hatte eine sehr schwierige Eingewöhnung, welche fast 4 Monate in Anspruch genommen hat. Um diesen Zeitraum irgendwie abdecken zu können, würde ich gerne weiterhin Elternzeit für das 1. Kind beantragen. Wieviel Anspruch bleibt mir? Sind es 12 Monate oder kommen die vorzeitig beendeten Monate (4) noch dazu? Unsere Betreuungssituation ist schwierig, da wir auch keine Großeltern haben und ich im Schichtdienst tätig bin. Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus! Anke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend sind nur die Monate, die tatsächlich genutzt wurden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Die vier Monate können von dir zusätzlich zu den noch offenen 12 Monaten genutzt werden. Beachte aber, dass die Anmeldefrist für die Elternzeit 13 Wochen ist (das Kind ist älter als 3 Jahre). Du musst Sie also mindestens 13 Wochen vor dem 01.07.2023 bei Arbeitgeber angemeldet haben.


Ani123

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Sie haben 1 Jahr, 4 Monate und 1 Tag EZ von Kind 1 über.


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