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Elternzeit vom 1.Kind

Frage: Elternzeit vom 1.Kind

Tinofinchen

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Guten Tag,  Mein erster Sohn ist im März 2019 geboren und ich habe damals 30 Monate Elternzeit genommen. Nun bin ich wieder schwanger und möchte insgesamt 36 Monate in Elternzeit gehen. Gerne hätte ich dann noch Elternzeit über für das zweite Kind und wollte deshalb erst noch die verbleibenden Monate von Kind 1 aufbrauchen. Kann ich diese direkt nach dem Mutterschutz von Kind 2 nehmen und trotzdem ab diesem Zeitpunkt Elterngeld bekommen? Weil das Elterngeld ja für Kind 2 wäre, ich aber 6 Monate für Kind 1 in Elternzeit wäre. Andersrum wäre es nicht möglich weil mein Sohn dann schon das 8.Lebensjahr erreicht hätte. Oder könnte ich 12 Monate für Kind2, dann 6 Monate für Kind 1 und dann wieder 18 Monate für Kind 2 nehmen?  Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die restliche ET von Kind 1 bis zum 8. Geburtstag nehmen. Also ruhig erst Kind 2 und dann KInd 1. Ab dem 3. Geburtstag ist die Antragsfrist nicht 7, sondern 13 Wochen. Liebe Grüße NB


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