Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Frage: Elternzeit verlängern

rinakatha

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader , mein 2. Kind kam im November 2020 auf die Welt ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt( bis November 2022) Nun möchte ich diese verlängern. Habe von meinem 1 Kind noch 1 Jahr übrig wird im April 2023 dann 8 Jahre alt. Nun meine Frage kann ich einfach die zwei Jahre an die Elternzeit vom November dran hängen ? ( Hatte es dann so begründet 1 Jahr Elternzeit 2020/2021 vom 2. Kind / 2 Jahr Elternzeit 2021/2022 von 1 Kind. Hatte dann 2022/2023 + 2023/2024 da 3 und 4 Elternzeitjahr dann wieder von Kind 2 genommen ist das machbar ? Oder muss ich auf irgendwas achten ? Vielen Dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, für Kind 2 können Sie mit Frist 7 Wo Verlängerung beantragen. Für Kind 1 kommt es darauf an, ob es vor oder nach dem 01.07.2015 geboren wurde. Davor: Kein Anspruch auf Verlängerung, mit Zustimmung vom AG kann der Rest genommen werden. Frist 7 Wo. Danach: es braucht keine Zustimmung, Frist 13 Wo. Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Ist dein Kind vor Juli 2015 geboren? Damals gab es noch andere Regeln bezüglich der Übertragung der Elternzeit über das dritte Lebensjahr hinaus. Wenn du dir die Übertragung nicht vom Arbeitgeber hast bestätigen lassen, hast du keinen Anspruch auf Übertragung der Elternzeit. Dann kannst du nur noch die Elternzeit deine 2. Kindes nehmen. LG luvi


rinakatha

Beitrag melden

Ja mein 1 Kind ist vor 2015 geboren .war damals noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt . Das Jahr steht mir ja noch zu ? Damals hatte ich noch nicht geplant nochmals in elternzeit zu gehen denke dafür ist doch auch das eine Jahr zwischen den 3 und 8 Lebensjahr da oder ?


mellomania

Beitrag melden

hast du dir den rest übertragen lassen über das 3. jahr raus? das kann dein AG aber ablehnen da das kind zur alten Regelung geboren wurde.


Dojii

Beitrag melden

Nein, bei deinem 1. Kind hast du kein Recht (mehr) auf das dritte Jahr Elternzeit. Für diese Kinder gilt noch eine alte Gesetzesfassung. Nach dieser musst du deinen Arbeitgeber um das dritte Jahr bitten, wenn der aber ablehnt, dann kannst du das Jahr nicht mehr nehmen. Nur bei deinem 2. Kind hast du ein Recht auf das dritte Jahr und musst es einfach nur fristgerecht anmelden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein ganzes Jahr für Kind 1 kannst du nicht mehr nehmen. Anspruch nur bis April 23. Außerdem muss der AG zustimmen, weil alte Regelung


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...

Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...

Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.

Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit !  Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze?  Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...