Isabelle1987
Hallo, Ich hätte nur kurz eine Frage. Ich bekomme gerade Elterngeld für 1 Jahr. Habe aber gemerkt das ich gerne noch 1 Jahr länger zuhause bleiben möchte. Kann ich für das 2 Jahr dann noch Geld beantragen und wenn ja wo und welches? Oder steht mir dann für das 2 Jahr kein Geld zu. Danke schonmal für Ihre Antwort im vor raus.
Hallo, Sie werfen hier verschiedene Dinge durcheinander. Eltern Zeit können Sie bis zu drei Jahren beantragen. Da sie nach der Geburt nur ein Jahr beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Das klappt also nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine andere Sache ist das Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwölf Monate. Wenn diese aufgebraucht sind, bekommen Sie kein weiteres Elterngeld. Liebe Grüße NB
mellomania
Wann endet alles? Ez kannst du nur verlängern, wenn der AG zustimmt. Du hast dich ja für 2 Jahre festlegen müssen. Alsonach der ez entweder alten Vertrag erfüllen oder tz ohne ez, heißt, vz Vertrag würde dauerhaft geändert. Noch offene Basis Monate könntest du in EG plus ändern, bekommst dann die Hälfte, daher frage ich wann alles endet, ob das noch geht. Aber ohne Zustimmung vom AG ist es nicht möglich
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Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
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