Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Frage: Elternzeit verlängern

RainbowMama

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Guten Tag, Ich möchte mich erkundigen ob es möglich ist Elternzeit im nachhinein zu verlångern. Antrag ist noch nicht gestellt. Es ist geplannt, dass ich 6 Monate Elternzeit nehme und danach Vollzeit wieder einsteige. Meine Ehepartnerin übernimmt dann die Betreuung des Babys. Nun haben wir aber gestern erfahren dass meine Schwiegermutter an Krebs erkrankt ist. Wir wissen hier noch nichts näheres wie schlimm es ist und wie es weitergeht. Meine Befürchtung ist nun was wir machen wenn es meiner Schwiegermutter nun schlechter geht und meine Ehefrau sie ggf pflegen muss. Dann kann sie nicht zeitgleich das Baby betreuen und ich müsste dann meine Elternzeit verlängern. Ist das in so einem Fall möglich? Viele Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen nach der Geburt 2 Jahre EZ nehmen. Wenn Sie weniger beantragen haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hast du die Elternzeit schon angemeldet, also die 6 Monate?


RainbowMama

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Nein, die 6 Monate hab ich noch nicht schriftlich beantragt.


Mitglied inaktiv

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Du musst prinzipiell wissen, dass du dich im ersten Antrag auf die ersten 2 Lebensjahre festlegen musst. Das heißt, meldest du nur 6 Monate, weiß dein AG dass du danach so wie vereinbart wiederkommst. Willst du dann länger Elternzeit haben, kann der AG das ablehn. Du kannst aber Teilzeit in Elternzeit bis zu 32 h arbeiten


Bone

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Für den Fall das ihr pflegen müsst, gibt es die gesetzliche Möglichkeit vom AG freigestellt zu werden. Erkundigt euch da mal über die Möglichkeiten. Alles Gute für die Schwiegermutter.


Ani123

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So wie es scheint wäre es finanziell möglich nur mit dem EG auszukommen, welches max. 1800€ im Monat ist (67% vom Nettolohn.) Somit wäre das auch in TZ in EZ machbar. 67% entsprechen ca. 26,5 Wochenstunden Arbeit. Während der EZ darf bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Bei der ersten Meldung muss sich auf 2 Jahre festgelegt werden. Dann kann ohne Zustimmung des AG um das 3. Jahr verlängert werden. Wird sich für ein kürzeren Zeitraum von 2 Jahren festgelegt ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG möglich. Wie schätzen Sie ihren AG ein? Ist er familienfreundlich? Wie verlief es mit anderen Müttern/Vätern im Betrieb? Evtl. können sie mit ihrem AG sprechen und anfragen ob er die EZ-Verlängerung zustimmen würde? Bedenken Sie, auch wenn er es jetzt bejaht, es ist keine Zusage für später. Sicherer ist wenn sie 2 Jahre EZ melden und mitteilen, dass sie ab dem 7. Monat TZ in EZ X Stunden arbeiten möchten. Sollte das aus privaten Gründen nicht möglich sein kündigen sie nur den TZ in EZ Vertrag und sind wieder ganz in EZ. Lehnt ihr AG TZ in EZ ab können sie das bei einem anderen AG arbeiten. Dafür brauchen sie zwar die Zustimmung ihres jetzigen AG, wobei nichts dagegen sprechen sollte, wenn er sie nicht beschäftigen kann. Nachteil ist, dass sie die EZ nicht vorzeitig beenden können, damit nicht VZ arbeiten können, was finanzielle Einbußen mit sich bringt. Eine vorzeitige Beendigung der EZ wäre nur mit Zustimmung des AG möglich. Wann ist der ET? Melden Sie die EZ erst 7 Wochen vor ET um den Kündigungsschutz zu haben, aber auch, insofern noch Zeit bis dahin ist, die Diagnose und angestrebte Therapie ihrer Schwiegermutter zu kennen und evtl. damit schon zu planen, was kommen kann.


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