Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Verlängern

Frage: Elternzeit Verlängern

MondscheinMama

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich nicht impfen lassen, gegen COVID 19 (Angstsstörung) und nun gehöre ich zu der Berufsgruppe die bis zum 15.03 geimpft sein muss. Ich bin noch in Elternzeit bis September 2022 und arbeite Minijobmäßig beim selben Arbeitgeber. Ich hatte ein Jahr Elternzeit,habe dann verlängert,weil ich kein Kindergartenplatz hatte und würde jetzt gern ein letztes Mal verlängern. Dann hätte ich die 3 Jahre Elternzeit ausgeschöpft. Ist das möglich ,muss der Arbeitgeber einer letztmaligen Elternzeit Verlängerung zustimmen ? Und ist eine Kündigung in Elternzeit möglich durch meine fehlende Impfung ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, da sie sich nach der Geburt für die ersten beiden Jahre festlegen müssen. Eine Kündigung ist möglich da Sie ja TZ arbeiten. Liebe Grüße NB


mellomania

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Nein er muss nicht zustimmen. Den minijob aber kann er dir verwehren. Kündigen an sich kann er erst nach der elternzeit wenn du immer Koch nicht geimpft bist und arbeiten müsstest.


MondscheinMama

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Im Netz steht " das Verlängerungen ohne Unterbrechung keine neuen Zeitabschnitte sind und der AG zustimmen muss" Demnach müsste mein AG doch meiner Elternzeit zustimmen oder etwa nicht? Für mein Minijob wurde ein neuer Arbeitsvertrag erstellt der Vertrag für meine Vollzeitstelle ist ja "unberührt" Und ich bin nicht in meine "alte Stelle" und dann wieder in Elternzeit ich war durchgehend in Elternzeit nur mit Mini-Job nebenbei


mellomania

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musst du für den minijob geimpft sein? das meinte ich, dass er den dann ablehnen kann.


MondscheinMama

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Ja dafür muss ich auch geimpft sein....wenn der Minijob wegfällt such ich mir ein neuen,das der AG mich dann nicht mehr beschäftigen darf das weiß ich. Aber danke für die Antwort:)


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