Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Frage: Elternzeit verlängern

Tat.jana

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Liebe Frau Bader, Anfang November 2020 bin ich Mutter geworden. Nach dem Mutterschutz bin ich seit Januar 2021 in Elternzeit. Meine beantragte Elternzeit endet offiziel Anfang September 2022. Gerne möchte ich meine Elternzeit noch bis Ende 2022 verlängern. So dass ich erst wieder im Januar 2023 arbeiten gehen würde. Muss mein Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn deine elternzeit NICHT einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes endet, hattest du weniger als 2 Jahre gemeldet und somit muss der AG einer Verlängerung zustimmen. Wenn er ablehnt, musst du einen Tag nach Ende der EZ wieder so arbeiten, wie davor, außer es ist was anderes vereinbart.


Tat.jana

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Danke für die Antwort. Weisst du zufällig, ob der AG das Begründen muss? Bzw. ob der Gesetzgeber vorsieht, dass es ermöglicht werden sollte - es sei denn es spricht betrieblich etwas dagegen. Wenn ich keine Verlängerung bekommen sollte und dann wieder direkt arbeiten gehe zu wann kann ich denn wieder EZ beantragen ohne das der AG zustimmen muss?


misses-cat

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Nein er muss es nicht begründen du musst dich mit der ersten elternzeit Meldung für die ersten zwei Jahre festlegen. Neue Elternzeit anmelden geht sieben Wochen vor dem zweiten Geburtstag dei es Kindes, der erste Tag elternzeit wäre halt der zweite Geburtstag


mellomania

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nein, der AG muss eigentlich nicht begründen. schau mal hier (§ 16 Abs.1 BEEG): da steht auch, dass er einer weiteren EZ innerhalb der ersten beiden Jahre nicht zustimmen muss. Er kann natürlich. wie ist denn vereinbart dass du wieder kommst? ohne die EZ hast du keinen Kündigungsschutz und musst danach eigenltich so arbeiten wie vorher wenn du deinen VZ vertrag nicht verlieren möchtest....hattest du schon Konakt mit dem AG?


Ani123

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Der AG muss zustimmen, weil die EZ weniger als 2 Jahre betrug. Neue EZ kannst du beantragen mit einer Vorlaufzeit von 7 Wochen (außer das Kind ist älter als 3 Jahre, dann 13 Wochen). Ich würde die EZ-Verlängerung schriftlich einreichen (mit Nachweis). Ich kenne die Frist nicht bis wann er sich melden muss bzgl. Ablehnung (ich meine 4 Wochen). Lehnt er es in diesem Zeitraum nicht ab gilt es als Zustimmung. Idealerweise fordern sie ihn dazu auf die Verlängerung der EZ zuzustimmen und bekommen es schriftlich, dass er die EZ zustimmt. Da es noch mehrere Monate hin ist bis die EZ endet stehen die Chancen gut, dass der AG der Verlängerung zustimmt.


Tat.jana

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