19Claudia79
Hallo, ich habe eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit. Ich habe zwei Kinder, 8 und 5 Jahre (geb. 2011 und 2014) Ich habe zwischen beiden Kindern Teilzeit gearbeitet. Ich hatte die Elternzeit für mein 2. Kind nicht vollständig für 36 Monate sondern nur für 24 Monate beantragt. Im Antrag für die ersten 24 Monate war ein Feld, in welchem ich angeben sollte, wann und für welchen Zeitraum ich die restlichen 12 Monate beantragen möchte. Dieses Feld habe ich damals leer gelassen, weil ich nicht geplant hatte, die restlichen 12 Monate zu beantragen. Seit 3,5 Jahren arbeite ich nun in Teilzeit. Jedoch ziehe ich jetzt in Erwägung, ab Einschulung meines 2. Kindes die restlichen 12 Monate Elternzeit zu beantragen. Mein Kind wurde vor dem 31.05.2015 geboren. Nun zu meiner Frage: Nachdem ich im damaligen Elternzeitantrag nicht angegeben habe, ob und ggf. wann ich die restlichen 12 Monate in Anspruch nehmen möchte - ist mein Anspruch dadurch verfallen oder kann ich ihn trotzdem noch geltend machen?
Hallo, wenn der Ag zustimmt, können Sie bis zu 12 Mo bis zum 8. Geb nehmen.Einen Anspruch gibt es nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
du kannst es versuchen. ist aber im ermessen des AG. ohne seine zustimmung gehts nicht
chrissicat
Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, dann kannst du die Elternzeit (max. 12 Monate für das 2. Kind) noch nehmen.
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