Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern?

moji 82

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Hallo Frau Bader, Meine 2jährige Elternzeit für meine Tochter endet im April 2015 .Vor der Schwangerschaft habe ich 38,5std. Wöchentlich gearbeitet. Momentan arbeite ich auf 450€ Basis. Mündlich ist abgesprochen das ich so weiterhin bis September arbeite, bis meine Tochter in die Kita geht und ich dann auf 80std. Im Monat erhöhe. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte mein zweites Kind im September2015. Würden sie mir raten bis dahin die Elternzeit meines ersten Kindes zu verlängern,damit ich auf der sicheren Seite bin?! Wenn ja, bis wann habe ich Zeit das dritte Jahr dranzuhängen? Vielen Dank schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde die Elternzeit bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern und weiter den Minijob ausüben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Warum verzichtest Du auf den Schutz der Elternzeit wenn du eh Teilzeit arbeiten willst. Die Logik ist völlig banane. Solange du nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest, würde ich IMMER die vollen 3 Jahre Elternzeit ausnutzen. Und was meinst du mit auf sicherer Seite bleiben? Unkündbar bist du gleich doppelt abgesichert, einmal wegen Elternzeit und zweitens wegen Schwangerschaft. Ansonsten, wenn ihr mit 300 € MIndestsatz beim Elterngeld hinkommt, dann kannst du den 450 € Job bis zum neuen Mutterschutz machen. Dann aber spätestestens am Tag vor dem neuen Mutterschutz die Elternzeit für Kind1 beenden, dann bekommst du zumindestens das gleiche Mutterschutzgeld wie bei Kind1, machst du es nicht, gibt es (bestenfalls) nur die 13 € von der KK. Bestenfalls deshalb, weil Minijobber gar keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld haben, die bekommen nur die Einmalzahlung in Höhe von 210 € wenn die beantrag werden. Übertragen lassen kannst du dir bis zu 12 Monate, das muß kein volles Jahr sein, es können zB auch "nur" 6 Monate sein.


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