Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern?

brittawirdmama

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Hallo, ich habe meine Elternzeit für 2 Jahre beantragt und bewilligt bekommen. Ist es korrekt, dass ich sie um ein weiteres Jahr verlängern könnte? Falls es für die Beantwortung wichtig ist: Mein Arbeitsvertrag lief vor Beginn der Elternzeit, aber noch im Mutterschutz aus, war befristet. Ich würde aber nach meiner Elternzeit (bzw. auch vorher schon in Teilzeit) wieder bei meinem ehemaligen AG angestellt werden, mündliche Zusage. Wir sind uns nur nicht sicher, ob wir einen geeigneten Betreuungsplatz haben und würden falls nicht, die Zeit auf die maximale Zeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes verlängern wollen, denn dann hätten wir ja auch einen Anspruch auf einen Kiga-Platz. Danke schonmal! LG Britta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. hat man einen Anspruch auf verlängerung, wenn man mind. 2 Jahre EZ genommen hat. Aber bei Ihnen verstehe ich das nicht. Der Vertrag ist doch ausgelaufen u der alte AG will Sie wieder einstellen - dann sind Sie doch nicht in EZ sondern in einem Nichts (ist die Farge der KK geklärt)? Wenn der AG sie wieder einstellen will, müssen Sie mit ihm reden, ob er dies auch noch ein Jahr später tut. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. hat man einen Anspruch auf verlängerung, wenn man mind. 2 Jahre EZ genommen hat. Aber bei Ihnen verstehe ich das nicht. Der Vertrag ist doch ausgelaufen u der alte AG will Sie wieder einstellen - dann sind Sie doch nicht in EZ sondern in einem Nichts (ist die Farge der KK geklärt)? Wenn der AG sie wieder einstellen will, müssen Sie mit ihm reden, ob er dies auch noch ein Jahr später tut. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht Liebe Grüsse, NB


brittawirdmama

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Guten Morgen, wieso sollte ich nicht in Elternzeit sein können, wenn mein Vertrag inzwischen ausgelaufen ist? Dann hätte ich ja vom Amt keinen Bescheid bekommen, hätte kein Geld, müsste mich arbeitslos melden usw., aber ich bin sowohl bei der KK, als auch bei der Rentenkasse (Anrechnung ist mir ganz wichtig), als auch beim Amt in der Elternzeit. Ich hatte Sie da auch mal vor längerem gefragt, ob ich trotzdem Anspruch hätte, da hatten Sie dies bejaht. Jetzt verstehe ich Sie nicht :-( Liebe Grüße Britta


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