Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt,welches im Januar ausläuft. Da ich keinen Grippenplatz für mein kind gefunden hab wollte ich es bis September verlängern, weil ich ab da einen Platz in Aussicht hätte. Ich habe meinem AG 7 Wochen vor Ablauf schriftlich mitgeteilt, dass ich aus o.g. Gründen noch nicht wieder arbeiten kann. Deshalb wollte ich wissen, ob das so einfach möglich ist, ob es finazielle Unterstützung gibt und wer die Zahlung für die Krankenkasse weiter übernimmt? Mein Partner(nicht verheiratet) hat wahrscheinlich zu viel Geld, dass ich das Landeserziehungsgeld beantragen kann. Zudem kommt, dass ich wieder schwanger bin und ich im August Baby nr. 2 erwarte, wie verhält es sich da? Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir ein paar nützliche Tipps diebezüglich mitteilen könnten, da ich das I-Net schon durchstöbert habe, aber leider nicht mehr durch sehe. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grippenplatz ist echt süss- Kippenplatz ginge auch noch... Wenn der AG zustimmt, ist es unproblematisch. Sie können wegen der Überschneidung pro Kind bis zu einem Jahr über den 3. Geb. retten, wenn der AG zustimmt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Eigentlich müsstest Du Dich beim erszen Mal EZ auf die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen... Wenn der AG aber zustimmt, ist nix dagegen einzuwenden :-) Allerdings hoffe ich, daß es ein Krippenplatz ist ;-) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Danke für die Info, leider wusste ich zu der Zeit nicht, das dies möglich ist, weil es sich ja um die neue Elterngeldregelung handelt und mir auch niemand Auskunft geben konnte. Mein Kleiner war ja im Januar geboren und das war selbst für die Bearbeiter Neuland. Ja und sicher meine ich Krippenplatz ;-) Was meinen AG angeht, denke ich das er zustimmen wird, ich weiß aber nicht wie sich das mit dem Amt verhält wegen der KV.


Mitglied inaktiv

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Der KJV ist das egal, EZ ist für die EZ, fertig :-) Viele Grüße Désirée P. S. aber das BEEG gab es doch schon... sooo schlecht ist das doch nicht geschrieben...


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