Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern, was muss ich beachten?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern, was muss ich beachten?

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Ich bin mit meinem dritten Kind, das letztes Jahr Anfang Dezember geboren wurde, noch zu Hause. Vorher hatte ich eine befristete halbe Stelle bei einem kleinen Verein. Ich hatte ein Jahr Elternzeit beantragt und müßte mich ja nun ab Anfang Dezember arbeitslos melden, da ich im Moment keinen Vertrag habe. Ich werde aber im nächsten Jahr wieder einen kleinen, auf etwa 3 Monate befristeten Vertrag in dem Verein bekommen. Da ich vom Arbeitsamt sowieso keine Stelle angeboten bekomme und ich gerne weiter in dem Verein arbeiten möchte, ohne Vertrag auch ehrenamtlich, wollte ich meine Elternzeit gerne auf 3 Jahre erweitern. Wo muss ich das beantragen und was muss ich beachten? Wieviele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten? Und wie wäre ich in der Zeit krankenversichert? Vielen Dank für die Beantwortung der vielen Fragen! lauch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in EZ ist nur der, der auch einen Arbeitsvertrag hat. Sie meinen gegenüber der Agentur? Da muss man es mitteilen, aber auch die Tz-Arbeit Liebe Grüsse, NB


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