Hallo Frau Bader, meine Frau hat noch Elternzeit bis Ende November 2012 bis Vollendung des 2. Lebensjahres unserer Tochter. Der derzeitige Arbeitgeber existiert noch, ist jedoch insolvent, die Stelle meiner Frau gibt es im Unternehmen mittlerweile auch nicht mehr, eine Rückkher in das Unternehmen ggf auf einen anderen Arbeitsplatz ist jedoch auch nicht gewollt. Soweit die Vorgeschichte, zu der sich aber auch die allgemeinen fragen stellen lassen: 1. Kann noch fristgerecht eine Verlängerung der Elternzeit nach Ende November 2012 beantragt werden? 2. Kann die Verlängerung in Dauer flexibel eingereicht werden? (z.B. nur 3 Monate?) 3. Kann der verbleibende Teil (der gesetzlichen 3 Jahre) verschoben werden bis beispielsweise dem 1. Schuljahr der Tochter? 4. Wie verhält sich die Beantragung und Verschiebung bei einem neuen Arbeitgeber, sprich kann auch bei einem neuen Arbeitgeber die restliche Elternzeit später (wie zuvor) noch genommen werden? 5. Macht es Sinn, wenn ein neues Arbeitsverhältnis unter 30 Std/Woche geschlossen wird, die Elternzeit beim alten AG weiterlaufen zu lassen? Gibt es hieraus Vorteile? Viele Grüße und vorab vielen Dank für Ihre Mühe. AP