Mitglied inaktiv
habe für mein 1. kind (geb. mai 2009) 2 jahre elternzeit beantragt. nun kommt mein 2. kind voraussichtlich im august zur welt. ich überlege nun ob ich nach den 2 jahren die elternzeit um 3 monate verlängere, weil ich dann ja auch kein elterngeld für das 2. kind mehr bekomme und wieder arbeiten wollte. meine fragen: 1) kann ich 3 monate elternzeit verlängerung beantragen? oder nur ganze jahre. 2) wenn ich keine betreuung finde, kann ich im august 2011 dann doch noch elternzeit nehmen (vom 2.kind) ohne zustimmung vom AG? 3) falls mein AG mich im august kündigt (am 1. arbeitstag) worauf bezieht sich dann das arbeitslosengeld? auf das gehalt vor der kompletten elternzeit? vielen dank im voraus! LG prestige84
Hallo, 1. Ja 2. Ja, Frist 7 Wo 3. Kann er nur, wenn Kind 2 mind. 4 Mo. alt ist. Werden Eltern kurz nach Beendigung ihrer Elternzeit arbeitslos und haben sie nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet und dabei ihr früheres Arbeitseinkommen erzielt, ist seit dem 01.01.2005 bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Gehalt zugrunde zu legen (§ 132 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III)). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du mußt nicht ganze Jahre Elternzeit nehmen. Kannst also bis zur Geburt Deines 2. Kindes verlängern und dann bist Du ja nahtlos mit dem 2. Kind in Elternzeit, so wie Du es beim Arbeitgeber wieder beantragst. Mit dem Arbeitslosengeld kenne ich mich allerdings nicht aus. Aber Dein Arbeitgeber kann Dich doch im August gar nicht kündigen, wenn Du schwanger bist. Was Dir in der Zwischenzeit - nach dem Elterngeld - an Unterstützung zusteht (evtl. Landeserziehungsgeld oder Sozialhilfe) weiß ich nicht. Das kommt drauf an, wo Du wohnst und was Ihr für Einkommen habt. Evtl. ist es günstiger - wenn Du eine Betreuung hast - bis zur Geburt des 2. Kindes bzw. bis zum Mutterschutz zu arbeiten?! V. G.
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