Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Verlängern/ elterngeld berechnen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit Verlängern/ elterngeld berechnen

Janaundsven

Beitrag melden

ich habe 1 jahr Elternzeit genommen mit 1. Jahr Auszahlung. Habe ich ja noch Anspruch auf 2 Jahre Elternzeit ohne Bezahlung. Frage 1: Verlängere ich meine Elternzeit um 1 Jahr kann ich 30 std die woche arbeiten gehen? Frage 2: wird in dieser zeit mein unbefristeter Arbeitsvertrag (vollzeit) nur still gelegt? Nach beenden der Elternzeit steht mir die stelle wieder zu? Frage 3: Wenn ich in der zeit arbeite wird das als Bemessungszeitraum für eine erneute Schwangerschaft gerechnet? Frage 4: wenn ich ein berufsverbot bekomme welches gehalt würde dann weiter gezahlt werden die 30 std oder das geld aus vor der ersten Schwangerschaft. Frage 5: wenn ich vorhabe zeitnah schwanger zu werden wäre es besser die Elternzeit zu Verlängern und die bis 30 Stunden arbeiten zu gehen oder vollzeit wieder arbeiten zu gehen wie vor der ersten Schwangerschaft? Frage 6: werden die Einkommen (Elterngeld oder teilzeit job bis 30 std) in Elternzeit als Bemessungszeitraum angerechnet für die erneute Schwangerschaft. Oder sind die bemessungszeiträume vor der ersten Schwangerschaft. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen und es nicht zu verwirrend.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn Sie nur ein Jahr EZ beantragt haben, gibt es keinen Anspruch auf verlängerung 2. Ja 3. Es zählen immer die letzten 12 Mo (ohne MG-Mo.), egal, ob Sie gearbeitet haben oder nicht 4. Das, was Sie ohne BV bekämen 5. Um so mehr Sie arbeiten, um so höher ist das EG 6. s.o. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr S ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...

Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...

Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.