Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verkürzt und ungeplant schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verkürzt und ungeplant schwanger

Melissa2021

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und benötige Hilfe. Ich habe meine Elternzeit verkürzt und bin ab 01.10.21-30.11.21 in Elternzeit auf geringfügiger Basis eingestellt und ab dem 01.12.21 in Vollzeit. Das hat mir alles mein Arbeitgeber schriftlich zugesagt. Nun bin ich ungeplant schwanger, wir freuen uns natürlich sehr. Meine Frage ist, wenn ich meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich schwanger bin kann er die Zusage zurückziehen? Oder kriege ich meine Lohnfortzahlung ganz normal? Wie sieht es dann mit meinem Elterngeld aus? Ich freue mich über jede Antwort. Vielen Dank schonmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die vertragliche Änderung bleibt trotz Schwangerschaft bestehen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Elterngeld; wann ist denn das erste Kind geboren und wie lange Elterngeld bezogen? Lohnfortzahlung: wenn alles unterschrieben ist, muss der AG zahlen.


Melissa2021

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Das Kind ist im Dezember 2019 geboren und das Elterngeld wurde für 1 Jahr bezogen. Also ich bekomme seit fast einem Jahr kein Geld mehr, deswegen habe ich die Elternzeit verkürzt und diesen Monat angefangen zu arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Elterngeld sind 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Das du bald vollzeit arbeitest, ist deshalb vorteilhaft.deine kinder sind zu weit auseinander.


Melissa2021

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Ja genau. Meine Frage ist aber, da ich diesen Monat noch auf geringfügiger Basis in Elternzeit tätig bin und erst ab 01.12.21 Vollzeit, ob mein Arbeitgeber das irgendwie zurückziehen kann? Soll ich lieber bis Dezember warten mit der Schwangerschaftsverkündung? Eigentlich ungern, ich würde es schon gerne so schnell wie möglich mitteilen. Ich möchte halt nicht, dass es auch Nachteile für mich hat.


Mitglied inaktiv

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Schwierig... Normalerweise kommt der AG da nicht raus. Er hat schließlich der Elternzeit Verkürzung zugestimmt. Und Vertrag ist Vertrag. Willst du die Schwangerschaft verkünden, weil ein Beschaftigungsverbot droht? Dir muss bewusst sein, dass du keinen Schutz vom Mutterschutzgesetz hast, wenn der AG es nicht weiss.


Melissa2021

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Ich arbeite in einer Klinik und höchstwahrscheinlich werde ich ein Beschäftigungsverbot erhalten, aufgrund der aktuellen Situation. Ich habe erst gestern meine Schwangerschaft bestätigt bekommen und wenn es keinen Nachteil für mich hat, werde ich es natürlich sofort mitteilen.


Mitglied inaktiv

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Du hast keinen Nachteil. Für ein BV braucht man keine Stunde gearbeitet haben um Lohn Anspruch zu haben.


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