karo09
Hallo Frau Bader, mein Mann hatte in diesem Jahr 2 Monate Elternzeit. Wir ihm das Weihnachtsgeld nun um diese zwei Monate gekürzt. Er wird nach TVÖD bezahlt. Vielen Dank für Ihre Einschätzung Karo
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
karo09
Noch eine Nachfrage bitte. Die 2 Monate waren zum einen vom 8.Februar bis zum 7. März und von 8. Oktober bis 7. November. Ihm wurden für beide Monate der Urlaubsanspruch gekürzt. Ist das so richtig? Vielen Dank noch einmal Karo
SumSum076
Also der Urlaub darf schon mal nicht gekürzt werden, weil dein Mann keinen einzigen VOLLEN Kalendermonat in Elternzeit war. Kalendermonat = 01. des Monats bis zum letzten des Monats (als 28./30./31.) Gruß Sabine
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