Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und schwanger

Frage: Elternzeit und schwanger

Belmina_ha

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Hallo, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit habe aber vor paar Tagen festgestellt das ich wider schwanger bin. Was ist jetzt die beste Option für mich? Elternzeit verkürzen und resturlaub nehmen und dann in arbeitsverbot gehen? Oder gleich in arbeitsverbot gehen? Und wie wird dann das neue Elterngeld berechnet? Hoffe sie können mir weiter helfen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie keine Beamtin sind, ist es nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. In diesem Fall läuft die Elternzeit aus wie beantragt und danach wird vom Arbeitgeber geprüft, ob Sie wieder in ein Beschäftigungsverbot rutschen. Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Das wäre sozialbetrug


misses-cat

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Bei Basis werden 12 Monate ausgeklammert bei Plus 14 , jeder Monat danach geht mit 0 Euro in die neue elterngeld Berechnung Alternativ kannst du in elternzeit arbeiten um dein elterngeld zu erhöhen aber halt kein bv


Belmina_ha

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Ich habe Basis Elterngeld bekommen. Ich würde auch Elternzeit jetzt abbrechen und wieder arbeiten gehen wäre ja kein Problem. Ich habe mich ja informiert das es so gehen würde aber was halt die bessere Lösung wäre das verstehen ich halt irgendwie nicht also das wäre bestimmt kein Betrug weil ich auch bei der Krankenkasse das mal angesprochen habe.


misses-cat

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Frau Bader wird dir noch antworten elternzeit abzubrechen um ein bv zu bekommen ist sozialbetrug. Hol dir von deinem Arbeitgeber die Erlaubnis wo anders zu arbeiten ( wo es halt kein bv gibt)


misses-cat

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Wenn du deiner Krankenkasse glauben willst lass dir vorher schriftlich geben das du die elternzeit abbrechen darfst um ein bv zu bekommen, wirst du sicher nicht bekommen


misses-cat

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Du bendest deine elternzeit um ein bv zu bekommen, wo ist dann kind nummer 1? Das braucht eine Betreuung , weil du von jetzt auf gleich arbeiten müsstest wenn dein Arbeitgeber auf einmal arbei hat die mutterschutzkonform ist ( zb Akten digitalisieren, kopieren, aktenvernichten usw) oder du , was ich keinem wünsche, du eine Fehlgeburt hast? Auch dann müsstest du sofort wieder arbeiten


Belmina_ha

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Mir geht es nicht darum jemanden zu betrügen oder irgendwie was vorzumachen. Ich will nur wissen was die beste Möglichkeit für nicht jetzt ist. Weil irgendwie gab es schon mal so eine ähnliche Frage von einer Mutter finde sie habe nicht mehr


misses-cat

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https://www.smart-rechner.de/elternzeit/ratgeber/beschaeftigungsverbot_elternzeit.php Du kannst die elternzeit verkürzen für den neuen Mutterschutz dann lebt dein alter Vertrag wieder auf umd du bekommst 6 Wochen vor Geburt umd 8 Wochen danach vollen Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber und Krankenkasse ( wie Schwangerschaft 1) , elternzeit beenden wegen bv geht nicht ( wird genau erklärt) entweder hast du mit der person bei der Krankenkasse aneinander vorbei geredet oder er hat dir Müll erzählt


3wildehühner

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Das, was du planst, ist Sozialbetrug.


Belmina_ha

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Ich plane hier garnichts. Würde ich mich auskennen wie und was sowas läuft würde ich hier nicht fragen. Es geht einfach darum, was für mich jetzt die beste Option ist. Vielleicht wurde die Frage von mir auch falsch formuliert das jetzt jeder denkt ich plane einen Betrug.


Sternenschnuppe

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Ist Kind 1 denn betreut dass du Deinen alten Vertrag erfüllen kannst?


Belmina_ha

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Ich muss dazu sagen ich arbeite im Klinikum also wenn ich auch wieder zurück zur Arbeit gehe dürfte ich dann eigentlich auch nicht. Also macht es das ganze für mich noch komplizierter. Mir gehts einfach darum das ich weiß welches Geld mir zusteht oder wo hin ich mich wenden soll


Suomi

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Welchen Plan hattest Du denn wegen Geld bevor Du Schwanger wurdest? Auch ohne Schwangerschaft müsstest Du ja irgendwoher Geld bekommen. Und wie oben schon geschrieben, wissentlich die EZ zu beenden um ins BV zu gehen, ist nicht erlaubt. Ohne Schwangerschaft würdest Du ja auch nicht arbeiten, sondern hättest immer noch EZ und müsstest auch irgendwoher Geld bekommen.


Belmina_ha

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Ganznormal im august wieder arbeiten gehen


Suomi

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Dann passt das doch. Dann gehst Du da wieder arbeiten bzw. wirst ab August ins BV geschickt und bis dahin bist Du wie geplant Zuhause.


Ani123

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Wann ist ihr ET? Wann ist das 1. Kind geboren? Daraus können sie berechnen, wie viel EG bekommen. Abzgl. Mutterschutz die 12 Monate davor. Sie können allerings den Mutterschutz mit reinnehmen, was evtl. ein Vorteil für die Berechnung des neuen EG sein kann. EZ vorzeitig beenden ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Zwar müssen sie die Schwangerschaft nicht direkt melden, wobei es ein Beigeschmack hat, wenn sie am 1. Tag eine Schwangerschaft mitteilen würden. Der AG wird dann prüfen, ob er einen mutterschutzkomformen Arbeitsplatz hat. Wenn ja üben sie den aus. Wenn nein, spricht er das BV aus. Bedenken Sie, dass er das BV zu jederzeit aufheben kann soweit er einen mutterschutzkomformen Arbeitsplatz hat. Dass er evtl. in der Zukunft ihnen nicht mehr alle Wünsche erfüllen wird kann dann die Folge seiner Zustimmung für die vorzeitige Beendigung sein. Sie schreiben, dass sie ab August geplant wieder anfangen zu arbeiten. Teilen Sie ihrem AG dann die Schwangerschaft mit und er prüft o. g.. Fangen Sie VZ wieder an oder TZ? Wenn TZ mit oder ohne EZ? Wenn TZ in EZ beenden sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Damit greift ab Mutterschutzbeginn ihr alter Vertrag. Die übergebliebene EZ können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes noch nehmen.


MamaausM2

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Zum Thema Elternzeit abbrechen um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, hast du vieles gelesen. Das geht so nicht. Elterngeld: wann ist dein erstes Kind geboren und wie lange wurde Elterngeld bezogen. Ab August wie wolltest du da unschwanger arbeiten? Solltest du ein BV bekommen, bekommst du danach das Geld bis zum Mutterschutz Kind 2. Ist es entsprechend betreut, ohne Kinderbetreuung kannst du kein BV erhalten. Grundsätzlich solltest du arbeitsfähig sein


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