Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Resturlaub

Frage: Elternzeit und Resturlaub

ElfiEmmel

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Hallo, meine Chefin rief mich eben an mit folgendem Anliegen: Ich habe für dieses Jahr noch 17 Tage Urlaub , die sie mir gleich nach Ende vom Mutterschutz geben möchte und fragte, ob ich danach mit meiner Elternzeit von 1 Jahr beginnen kann. Diese würde sich dann theoretisch um 17 Tage im nächsten Jahr verlängern. Frage: Ist das überhaupt möglich? Da es ja nach den Lebensmonaten geht. Das Amt für meinen Zuständigkeitsbereich ist heute leider geschlossen.


Dojii

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Möglich ja, ratsam nein. Sollte dein Kind früher als errechnet geboren werden, so verlängert sich der nachgeburtlicher Mutterschutz um diesen Zeitraum. Dies kann dazu führen, dass der Mutterschutz bis in den dritten Lebensmonat hinein andauert. Da Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, der Mutter zugesprochen werden, würde dies dazu führen, dass du auch den dritten Lebensmonat nutzen müsstest. Der Urlaub, der in diesem Lebensmonat ausgezahlt wird (17 Tage) wird dann mit dem dir zustehenden Elterngeld verrechnet und du bekommst in diesem Monat deutlich weniger. Häng den Urlaub lieber an das Ende deiner Elternzeit an, wenn du ihn nehmen möchtest. Dann wird nix verrechnet.


ElfiEmmel

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Sie möchte mir die Urlaubstage nicht auszahlen, sondern denkt sich mir nach dem Mutterschutz die Urlaubstage zu geben und dann starte ich in die Elternzeit. Mit erscheint es unlogisch. Wir haben einen geplanten KS. Aber ist das denn überhaupt möglich, wie sie das gerne möchte? Sie übergibt die Firma zum Jahresende an den Nachfolger und möchte für sich ein glattes Ende für alle Mitarbeiter. Nen anderen Grund dafür gibt es nicht.


mellomania

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nene lass das mal. denn du erhälst vollzeit lohn in der zeit des urlaubs und somit kein elterngeld. damit verschenkst du elterngeldmonate. dein utlaub bleibt stehen bis zum ende des FOLGEjahres der rückkehr aus der elternzeit. arbeitest du dazwischen tz, erwirbst du da neuen urlaub, auf tz basis. melde auf jeden fall zwei jahre elternzeit an, dann hast du das recht auf verlängerung ohne zustimmung des AG. und wenn du nein sagst, gehst auch nicht mit ihrem plan. ich würds lassen.


MamaausM

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Bei einem geplanten Kaiserschnitt verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz ja automatisch um ein paar Tage. Die vorher nicht genommenen Tage werden ja hinten angehängt. Damit kommst du ja in den Dritten Lebensmonat beim Elterngeld. Elterngeld wird ja nach Lebensmonaten gezahlt. Die ersten 2 Monate zählen als Basis EG und werden mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Da höher wird das EG nicht ausgezahlt. Da ja noch ein paar Tage in den 3. Lebensmonat mit Mutterschaftsgeld fallen, wird taggenau dann das EG ausbezahlt. Nun hast du da aber Urlaub welcher als Vollzeit bezahlt wird. Das Elterngeld vom dritten Monat wird nun vollständig gegen den Lohn gerechnet. Und damit nicht ausgezahlt.


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