Mitglied inaktiv
Hallo Frau BAder, ich möchte nach Beendigung der Elternzeit meine Krankenkasse wechseln. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Hallo, Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit dem 01.01.2002 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.03. kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden. Bei Beitragssatzerhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, mit zweimonatiger Kündigungsfrist wechseln. Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung und der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Bindungswirkung dann nicht gilt, wenn die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet wird. Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen. Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, können Sie der folgenden Datei entnehmen. Ein Sonderkü-Recht wegen EZ-Ende ist mir nicht bekannt. Gruß, NB
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