Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld

Frage: Elternzeit und Elterngeld

Bellis

Beitrag melden

Aber geehrte Frau Bader, meine aktuelle Lage ist etwas verzwickt und ich weiß nicht, was ich tun kann. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit und wollte zum 01.01.23 regulär anfangen zu arbeiten. Dafür war auch bereits alles organisiert mit dem AG. Da ich noch keinen Krippenplatz habe, sollte ich aus dem Home Office aus arbeiten und einmal die Woche, wenn mein Mann zu Hause ist, ins Büro. Nun hat mein AG mir gesagt, dass ich nach der Elternzeit eine Kündigung erhalten werde, weil meine Vorgängerin wieder da ist und Personal abgebaut werden muss. Mir wurde im Zuge dessen ein Aufhebungsvertrag angeboten, den ich bisweilen nicht unterzeichnet habe. Des Weiteren erhalte ich von meinem AG nicht das Einverständnis zur Verlängerung der Elternzeit, da ich dazu zunächst wieder arbeiten müsste und er nicht nicht im Büro haben will. Ich kann jederzeit aus dem Arbeitsverhältnis raus - sofern ich den Aufheber unterzeichne und bekomme eine Abfindung. ALG bekomme ich dann wohl nicht, da die Kleine noch keinen Krippenplatz hat. Die Elternzeit verlängern bei Arbeitslosigkeit geht scheinbar auch nicht. Die einzige Möglichkeit wäre eine private Krippe, die mich über 900 im Monat kosten würde, damit ich eine neue Stelle anfangen kann. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass man in Elternzeit trotz Arbeitslosigkeit bleiben kann? Bzw. die Zeit verlängern kann? Ich bin verzweifelt. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn Sie mindestens zwei Jahre Elternzeit genommen haben, besteht ein Anspruch auf Verlängerung für das dritte Jahr. 2. Ein Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall unterzeichnen. Dann soll der Arbeitgeber Ihnen kündigen und dann muss man über das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigung wirksam war. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, der Arbeitgeber also mehr als zehn Arbeitnehmer hat. 3. Wenn das Kind mindestens ein Jahr alt ist, haben Sie Anspruch auf einen Krippenplatz bzw. eine Tagesmutter. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Wie lange hattest Du denn EZ bzw wann ist Dein Kind geboren? Wenn du 2 Jahre EZ hattest, kannst Du ohne Zustimmung verlängern.


Bellis

Beitrag melden

Ich war/bin 8 Monate in Elternzeit, weil es sich finanziell nicht anders ausgeht und das zweite Gehalt dringend nötig ist.


Frau_H.

Beitrag melden

Die Frage ist ja zunächst einmal, ob eine Kündigung rechtswirksam wäre? Was gibt denn der Vertrag dazu her? Bist du EZ-Vertreterin der Vorgängerin und dein Einsatz ist begrenzt? Kannst du dich beraten lassen (Betriebsrat, Mitarbeitervertetung o.ä.?) Es ist erstmal nicht dein Problem, dass die Stelle überbesetzt ist. Du hast eig nach der EZ einen Anspruch auf deine oder eine vergleichbare Stelle. Sollte er dir kündigen dürfen: Du kannst auch ohne AG EG beziehen, dann wärst du Hausfrau mit EG-Bezug. Du hast ja deinen Anspruch mlt 8 Monaten noch nicht ausgeschöpft. Du solltest klären, ob eine etwaige Abfindung auf das EG angerechnet werden würde (dazu kann Dojii hier im Forum ggf mehr sagen). Sollte das nicht der Fall sein, rechne durch wie lukrativ diese Option für dich wäre (EG+Abfindung). Dein AG scheint ja sehr an deinem Fortgang zu hängen, so dass ich persönlich bei der Abfindungssumme dann noch handeln würde! Kommt ihr damit über die Runden bis zum Krippenplatz oder Tagesmutter (Rechtsanspruch ab 1 Jahr)? Dein Mann hat auch noch Anspruch auf 2 Monate EZ, in der Zeit könntest du evtl schon arbeiten gehen, wenn du etwas findest. Andere Option wäre die reguläre Kündigung abzuwarten, damit du in der Zeit bis zum Auslaufen des Vertrages wenigstens dein Gehalt bekommst. Wie dein AG das dann realisiert, ist seine Sache. Hier musst du dich fragen, ob die Regelung mit dem Homeoffice verbindlich getroffen wurde, oder ob er dich boshafterweise auch im Büro antanzen lassen kann. Dann sieht es schwarz für euch aus.... Ein Gedanke von mir, nach dem du nicht gefragt hattest: Homeoffice mit zunehmend agiler werdendem Baby bzw Kleinkind ist aus eigener Erfahrung für beide eine herausfordernde Angelegenheit. Die Schlafphasen der Kinder werden kürzer, der Forscherdrang größer...Aus dem Gedanken heraus ist die Sache mit der Abfindung + EG vllt eine Option, die zumindest überdenkenswert ist (natürlich u.a. unter Berücksichtigung der Frage, wie leicht du in deinem Bereich einen neuen Job findest usw.).


Bellis

Beitrag melden

Guten Morgen Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen und ursprünglich war auch nicht geplant, dass das Team verkleinert wird. An EG mit Abfindung habe ich auch schon gedacht und das wäre in der Tat die beste Lösung im Moment, also, finanziell gesehen. Denn das würde uns eine teure, private Krippe ersparen (die würde mich über 900 Euro kosten im Monat). Die Frage ist dann nur, wie es mit Versicherung aussieht. Ich bin mit den Kindern gesetzlich versichert, mein Mann ist privat versichert und Beamter. Leider würde zu viel weg brechen, wenn er in Elternzeit gehen würde. Meine Idee war, dass ich ein Jahr Elternzeit voll mache. Damit wäre noch genug Zeit um einen städtischen Krippenplatz zu bekommen. Und nach dem, was mein AG sich an Aussagen geleistet hat, will ich nicht mehr zurück. Wenigstens kam von seiner Seite aus eine Freistellung bis zum Austritt (3 Monate) und in Verbindung damit wiederum eine volle Gehaltszahlung für die Dauer. Das konnte ich jetzt heraus handeln. Sollte ich mich entscheiden früher auszuscheiden, kann ich das auch tun und erhalte dafür dann die Monatsgehälter, die noch übrig und zu zahlen sind, als Abfindung.


MamaausP

Beitrag melden

Ehegatten und Kinder haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Fragt mal bei der Beihilfestelle nach. In Bayern muss das Einkommen des Ehegatten vereinfacht gesagt unter 20.000 € liegen. Bis du wieder gesetzlich pflichtversichert bist, brauchen du und die und die Kinder dann noch ergänzend einen PKV-Vertrag.


Frau_H.

Beitrag melden

Versicherung ansonsten nur so lange wie EG-Zahlung läuft. Ggf in EG Plus umwandeln. Alles was als Gehaltszahlung, sprich Lohn, deklariert ist, wird sich mit der EG-Zahlung nicht vertragen, da es angerechnet wird. Ich nehme an, es handelt sich um ein VZ-Gehalt?! Auf diese Feinheit wäre, sofern es überhaupt als anrechnungsfrei gewertet werden kann, bei einer Abfindungszahlung unbedingt zu achten. Bitte dran denken, dass das neue Kita-Jahr grds erst im August beginnt + Eingewöhnungszeit (!). Im laufenden Jahr einen Platz zu bekommen, grenzt zumindest bei uns in der Region an ein Wunder. Mitunter ist eine Tagesmutter dann eher das Mittel der Wahl.


Dojii

Beitrag melden

Eine Abfindung sollte eigentlich als Einmalzahlung bzw. sonstiger Bezug deklariert sein, sodass sie nicht mit dem Elterngeld verrechnet wird. Aber hier gilt natürlich, was am Ende auf der Abrechnung steht. Wenn der Arbeitgeber es (warum auch immer) als laufenden Lohn deklariert, dann kann das zu Problemen/Verrechnung führen. Also genau auf die Abrechnung achten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...