Bellis
Aber geehrte Frau Bader, meine aktuelle Lage ist etwas verzwickt und ich weiß nicht, was ich tun kann. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit und wollte zum 01.01.23 regulär anfangen zu arbeiten. Dafür war auch bereits alles organisiert mit dem AG. Da ich noch keinen Krippenplatz habe, sollte ich aus dem Home Office aus arbeiten und einmal die Woche, wenn mein Mann zu Hause ist, ins Büro. Nun hat mein AG mir gesagt, dass ich nach der Elternzeit eine Kündigung erhalten werde, weil meine Vorgängerin wieder da ist und Personal abgebaut werden muss. Mir wurde im Zuge dessen ein Aufhebungsvertrag angeboten, den ich bisweilen nicht unterzeichnet habe. Des Weiteren erhalte ich von meinem AG nicht das Einverständnis zur Verlängerung der Elternzeit, da ich dazu zunächst wieder arbeiten müsste und er nicht nicht im Büro haben will. Ich kann jederzeit aus dem Arbeitsverhältnis raus - sofern ich den Aufheber unterzeichne und bekomme eine Abfindung. ALG bekomme ich dann wohl nicht, da die Kleine noch keinen Krippenplatz hat. Die Elternzeit verlängern bei Arbeitslosigkeit geht scheinbar auch nicht. Die einzige Möglichkeit wäre eine private Krippe, die mich über 900 im Monat kosten würde, damit ich eine neue Stelle anfangen kann. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass man in Elternzeit trotz Arbeitslosigkeit bleiben kann? Bzw. die Zeit verlängern kann? Ich bin verzweifelt. LG
Hallo, 1. Wenn Sie mindestens zwei Jahre Elternzeit genommen haben, besteht ein Anspruch auf Verlängerung für das dritte Jahr. 2. Ein Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall unterzeichnen. Dann soll der Arbeitgeber Ihnen kündigen und dann muss man über das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigung wirksam war. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, der Arbeitgeber also mehr als zehn Arbeitnehmer hat. 3. Wenn das Kind mindestens ein Jahr alt ist, haben Sie Anspruch auf einen Krippenplatz bzw. eine Tagesmutter. Liebe Grüße NB
Suomi
Wie lange hattest Du denn EZ bzw wann ist Dein Kind geboren? Wenn du 2 Jahre EZ hattest, kannst Du ohne Zustimmung verlängern.
Bellis
Ich war/bin 8 Monate in Elternzeit, weil es sich finanziell nicht anders ausgeht und das zweite Gehalt dringend nötig ist.
Frau_H.
Die Frage ist ja zunächst einmal, ob eine Kündigung rechtswirksam wäre? Was gibt denn der Vertrag dazu her? Bist du EZ-Vertreterin der Vorgängerin und dein Einsatz ist begrenzt? Kannst du dich beraten lassen (Betriebsrat, Mitarbeitervertetung o.ä.?) Es ist erstmal nicht dein Problem, dass die Stelle überbesetzt ist. Du hast eig nach der EZ einen Anspruch auf deine oder eine vergleichbare Stelle. Sollte er dir kündigen dürfen: Du kannst auch ohne AG EG beziehen, dann wärst du Hausfrau mit EG-Bezug. Du hast ja deinen Anspruch mlt 8 Monaten noch nicht ausgeschöpft. Du solltest klären, ob eine etwaige Abfindung auf das EG angerechnet werden würde (dazu kann Dojii hier im Forum ggf mehr sagen). Sollte das nicht der Fall sein, rechne durch wie lukrativ diese Option für dich wäre (EG+Abfindung). Dein AG scheint ja sehr an deinem Fortgang zu hängen, so dass ich persönlich bei der Abfindungssumme dann noch handeln würde! Kommt ihr damit über die Runden bis zum Krippenplatz oder Tagesmutter (Rechtsanspruch ab 1 Jahr)? Dein Mann hat auch noch Anspruch auf 2 Monate EZ, in der Zeit könntest du evtl schon arbeiten gehen, wenn du etwas findest. Andere Option wäre die reguläre Kündigung abzuwarten, damit du in der Zeit bis zum Auslaufen des Vertrages wenigstens dein Gehalt bekommst. Wie dein AG das dann realisiert, ist seine Sache. Hier musst du dich fragen, ob die Regelung mit dem Homeoffice verbindlich getroffen wurde, oder ob er dich boshafterweise auch im Büro antanzen lassen kann. Dann sieht es schwarz für euch aus.... Ein Gedanke von mir, nach dem du nicht gefragt hattest: Homeoffice mit zunehmend agiler werdendem Baby bzw Kleinkind ist aus eigener Erfahrung für beide eine herausfordernde Angelegenheit. Die Schlafphasen der Kinder werden kürzer, der Forscherdrang größer...Aus dem Gedanken heraus ist die Sache mit der Abfindung + EG vllt eine Option, die zumindest überdenkenswert ist (natürlich u.a. unter Berücksichtigung der Frage, wie leicht du in deinem Bereich einen neuen Job findest usw.).
Bellis
Guten Morgen Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen und ursprünglich war auch nicht geplant, dass das Team verkleinert wird. An EG mit Abfindung habe ich auch schon gedacht und das wäre in der Tat die beste Lösung im Moment, also, finanziell gesehen. Denn das würde uns eine teure, private Krippe ersparen (die würde mich über 900 Euro kosten im Monat). Die Frage ist dann nur, wie es mit Versicherung aussieht. Ich bin mit den Kindern gesetzlich versichert, mein Mann ist privat versichert und Beamter. Leider würde zu viel weg brechen, wenn er in Elternzeit gehen würde. Meine Idee war, dass ich ein Jahr Elternzeit voll mache. Damit wäre noch genug Zeit um einen städtischen Krippenplatz zu bekommen. Und nach dem, was mein AG sich an Aussagen geleistet hat, will ich nicht mehr zurück. Wenigstens kam von seiner Seite aus eine Freistellung bis zum Austritt (3 Monate) und in Verbindung damit wiederum eine volle Gehaltszahlung für die Dauer. Das konnte ich jetzt heraus handeln. Sollte ich mich entscheiden früher auszuscheiden, kann ich das auch tun und erhalte dafür dann die Monatsgehälter, die noch übrig und zu zahlen sind, als Abfindung.
MamaausP
Ehegatten und Kinder haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Fragt mal bei der Beihilfestelle nach. In Bayern muss das Einkommen des Ehegatten vereinfacht gesagt unter 20.000 € liegen. Bis du wieder gesetzlich pflichtversichert bist, brauchen du und die und die Kinder dann noch ergänzend einen PKV-Vertrag.
Frau_H.
Versicherung ansonsten nur so lange wie EG-Zahlung läuft. Ggf in EG Plus umwandeln. Alles was als Gehaltszahlung, sprich Lohn, deklariert ist, wird sich mit der EG-Zahlung nicht vertragen, da es angerechnet wird. Ich nehme an, es handelt sich um ein VZ-Gehalt?! Auf diese Feinheit wäre, sofern es überhaupt als anrechnungsfrei gewertet werden kann, bei einer Abfindungszahlung unbedingt zu achten. Bitte dran denken, dass das neue Kita-Jahr grds erst im August beginnt + Eingewöhnungszeit (!). Im laufenden Jahr einen Platz zu bekommen, grenzt zumindest bei uns in der Region an ein Wunder. Mitunter ist eine Tagesmutter dann eher das Mittel der Wahl.
Dojii
Eine Abfindung sollte eigentlich als Einmalzahlung bzw. sonstiger Bezug deklariert sein, sodass sie nicht mit dem Elterngeld verrechnet wird. Aber hier gilt natürlich, was am Ende auf der Abrechnung steht. Wenn der Arbeitgeber es (warum auch immer) als laufenden Lohn deklariert, dann kann das zu Problemen/Verrechnung führen. Also genau auf die Abrechnung achten.
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