Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld

Frage: Elternzeit und Elterngeld

Pennsy

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, erstmal herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen hier Fragen zu beantworten. Ich habe zwei Fragen unabhängig von einander. 1. Mein Arbeitgeber hat schon im Januar von mir den Antrag auf Elternzeit von mir verlangt (voraussichtlicher ET 15.03.2021), diesen haben ich dann mit den voraussichtlicher ET (nach Vorlage vom Arbeitgeber) ausgefüllt und abgeschickt und auch bestätigt bekommen. Sollte ich diesen nach der Geburt nochmals aktualisiert abschicken ? Zudem denke ich hab ich einen Fehler gemacht mit dem Beginn der Elternzeit im Antrag steht Beginn Elternzeit am 11.05.2021 (also nach Ablauf Mutterschutz) und Ende Elternzeit 14.03.2024. Ich möchte gerne ca. 18 -20 Monate zu Hause bleiben und dann in Teilzeit (20-30 Std./Woche) bis zum 36. Monat arbeiten. 2. Da mein Partner (Vater des Kindes inkl. Vaterschaftsanerkennung aber aktuell noch ohne Sorgerecht) noch nicht weiß ob überhaupt und wie er Elternzeit/Elterngeld beantragen möchte würde ich gerne schon mal für mich den Elterngeld (inkl.Elterngeld Plus) Antrag soweit möglich fertig machen und nach der Geburt inkl. Geburtsbescheinigung, meinen Einkommensnachweis, Bescheinigungen meiner Krankenkasse, Bescheinigungen meines Arbeitgebers und Kopie meines Personalausweises abschicken also ohne Ihn oder kann ich das Elterngeld erst beantragen wenn er seinen Part dazu im BW Online Portal ausfüllt ? Beste Grüße Ivonne D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja, denn erst dann kennen Sie den ET 2. Können Sie. Ich würde den Hinweis hinzusetzen, dass er mglw auch noch EG beantragt Liebe Grüße NB


Himbeere2008

Beitrag melden

Dein Arbeitgeber kann nicht von dir verlangen deine Elternzeit jetzt schon mitzuteilen. Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt. Zudem beantragt man keine Elternzeit, man teilt sie dem Arbeitgeber mit, er hat nämlich kein Mitspracherecht.


Himbeere2008

Beitrag melden

Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

die ez beginnt NICHT zwangsläuftig mit Geburt. bei uns beginnt sie einen tag nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz. ist beides richtig. Ende immer einen tag vor dem jeweiligen Geburtstag bei jahresweiser beanspruchung. das entscheider der AG wie es dort gewünscht ist. pauschal sagen kann man das nicht.


KielSprotte

Beitrag melden

Quatsch, der AG entscheidet da gar nichts. Die ersten beiden Mutterschutz)Monate sind automatisch Basis-Elterngeldmonate.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

der AG verfügt im besten falle die elterzeit. und ER sagt, ob die elternzeit BEI IHM ab geburt beginnt oder am ersten tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz. bei uns ist der beginn eben einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz. die meldung erfolgt sieben wochen vor antritt, sprich in der ersten woche nach der geburt. der AG entscheidet auch, wie er die schwangerschaft mit geteilt haben möchte. ob mit attest, was er dann zahlen muss, oder ohne. :-) die ersten beiden monate sind verbrauchte elterngeldmonate/mutterschutz. von daher hat die frau bei uns elternzeit für 10 monate bis einen tag vor dem 1. geburtstag. mit den dazugehörigen mutterschutzmonaten sind es dann 12.


KielSprotte

Beitrag melden

Sorry, aber du erzählst wirklich Quatsch! Wenn das bei euch so gemacht wird, bzw. ihr es euch so gefallen lasst, dann bitte. Aber hier wird bitte das Gesetz zu Rate gezogen und NEIN der AG hat kein Mitspracherecht. Das betreffende Elternteil teil mit und gut.


Felica

Beitrag melden

Auch für deinen AG gilt geltendes Recht. Und das sagt, der Ag hat da genau null Mitspracherecht und kann gar nichts festlegen. Für ihn gilt das Recht das für ganz Deutschland gilt - Punkt. Und EG und EZ haben erst einmal gar nichts miteinander zu tun - Punkt. Den man muss eben nicht zwingend EZ haben um EG zu beziehen. Man darf lediglich nicht mehr als 30 Std die Woche (aktuell noch) arbeiten um Anspruch auf EG zu haben. Wer unter 30 Std arbeitet braucht also keine EZ einreichen nur für den Anspruch EG. Weiterer Fehler, nicht alle Frauen haben ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Deshalb wird auch immer gesagt, für das EG sind die 12 Monate Einkommen VOR Geburt maßgeblich bei nicht selbstständiger Arbeit. Dabei wird - wenn eben genutzt wird - die Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, plus im Falle von älteren Kindern längstens 14 Monate EG ausgeklammert und drittens, den Punkt vergessen viele, Zeiten in denen die Schwangere schwangerschaftsbedingt im Krankengeld waren. Und, um es mal so richtig fies zu machen, es gibt sogar, auch für Nicht-Alleinerziehende, in wenigen Fällen die Option auf 14 Monate Basis-EG. Dann nämlich wenn dort ein sogenannter Härtefall gilt. Das kann dann vorliegen wenn besondere Umstände es dem Vater des Kindes unmöglich machen die Betreuung, und damit den Anspruch auf EG, selbst geltend zu machen. Darunter fällt aber nicht die Option Papa kann keine EZ wegen Job machen Richtigerweise heißt es also, die Schwangere kann ab Geburt EZ einreichen, dann läuft es parallel zum Mutterschutz, sie kann aber aber auch erst nach dem Mutterschutz mit der EZ anfangen. Das obliegt ihr, nicht dem AG. Sie alleine entscheidet, nicht der AG. Sie kann aber längstens bis zu 3 Jahre nehmen, wobei die Zeit des Mutterschutzes automatisch bei der EZ abgezogen wird. Und, sofern die Eltern EG nutzten, die Zeit des Mutterschutzes immer MIT dem EG der Mutter verrechnet" wird. Verrechnet, nicht abgezogen. Den es gibt extrem selten auch den Fall das das Mutterschaftsgeld- theoretisch - niedriger ist wie das EG. In dem Falle wird die Differenz des höheren EG ausgezahlt. Das ist auch mit einer der Gründe, neben der Tatsache das es mindestens 8 Wochen nachgeburtliches Mutterschaftsgeld gibt, warum fast alle Frauen für den 2ten Lebensmonat oft noch ein paar € EG bekommen, zusätzlich zum Mutterschaftsgeld. Unterm Strich also noch einmal, der AG darf gar nichts. Wenn die Frau sagt sie nimmt 12 Monate EZ und euer AG sagt, EZ beginnt erst nach dem Mutterschutz, dann hat die Frau 8 Wochen Mutterschutz plus 12 Monate EZ, also nichts mit zum ersten Geburtstag. Und um solchen AG wie deinem es idiotensicher zu machen, sollte Frau immer genau den Tag nennen ab dem die EZ beginnt und ab wann sie diese enden lassen will. Anders scheint es dank solcher AG nicht zu funktionieren.


mellomania

Beitrag melden

wenn hier eine frau ez ab geburt einreicht wird ihr trotzdem nach mutterschutz schriftlich bestätigt :-)


Felica

Beitrag melden

Problem ist, mit deiner EZ-Meldung hast du dich verbindlich festgelegt. Ohne Zustimmung des AG kannst du nun also gar nichts mehr daran ändern. Zweites Problem die Meldung ist so schlicht und einfach falsch. Den weder kannst du aktuell sagen wann deine EZ beginnt, denn das Kind ist noch nicht geboren, noch wann diese endet, denn auch da ist es so das wenn du die kompletten 3 Jahre ab Geburt ausschöpfst, du noch nicht sagen kannst wann das Kind 3 Jahre alt wird. Ihr könnt bestenfalls davon ausgehen das das Kind zu den seltenen Ausnahmen gehört die wirklich am ET geboren wird. In den Falle wäre der 3te Geburtstag dann der erste Tag nach deiner EZ. Mein Rat, reiche dem AG die Geburtsurkunde nach der Geburt ein, musst du sowieso wegen Kinderfreibetrag und Meldung des AG und dann bitte darum das das korrigiert wird. Ich hoffe du hast die TZ innerhalb der EZ auch bereits schon festgemacht? Falls ja, dann gilt diese als genehmigt. Du kannst dich also darauf berufen wenn es warum auch immer dann Fragen geben sollte. Wegen dem EG, bereite alles vor. Viel ist das eh nicht. Weil das meiste geht schlicht und einfach erst nach der Geburt. Denn du musst mit der Geburtsurkunde nach der Geburt erst zur KK, diese löst dann die Zahlung der zweiten Mutterschaftsgeldes erst aus. Die geben dann auch Meldung an das Finanzamt(Sozialversicherung. Dann bekommst du Post vom Finanzamt wo dir die Steuer-ID des Kindes mitgeteilt wird. Ebenso die Sozialversicherungsnummer des Kindes. Beides benötigst du für Kindergeld und Elterngeld. Wenn das zweite Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde bekommst du den Nachweis von der KK über dessen Höhe, das benötigst du für das EG. Bis diese Unterlagen alle vorliegen kann es schon mal 2-4 Wochen dauern. Zeit genug damit der Papa das mit dem Sorgerecht klären kann. Bekommt er es bis dahin nicht hin, brauchst du vom JA eine Negativbescheinigung. Ansonsten wird die EG-Kasse und KG nämlich recht wahrscheinlich meckern sofern der Vater nicht mit unterschreibt. Unterschreibt er, prüft das eh keiner mehr. Was er nicht sagen muss ist wann er seine beiden Monate EG nutzen möchte sofern er diese nutzen möchte. Als Alleinerziehend wirst du nicht gerechnet wenn ihr zusammen wohnt, für die gelten also Mutterschutz plus bis zu 10 Monate Basis-EG welche du nutzen kannst sofern ihr kein Härtefall seit. Hast du alle Unterlagen zusammen, alles unterschrieben, dann reiche EG ein. es ist ein weit verbreiteter Irrtum das es schneller geht wenn man da stückchenweise alles einschickt. Haben die Leute alles parat, ist das eine Sache von einer halben Stunde für den Sachbearbeiter. Muss er aber, weil was fehlt, den Antrag wieder zur Seite legen, zieht es sich. Bei mir haben so beide Anträge keine Woche gedauert bis das Geld kam. Allerdings kann es in anderen Gegenden wegen der völlig überforderten Ämter auch schon mal bis zu 4 Monate dauern. Vor allen wie gesagt wenn nicht alles direkt vorhanden ist. Wenn der Papa dann irgendwann auch EG nutzen will, kann er seinen Antrag hinterherschicken.


mellomania

Beitrag melden

bei uns hier ist es nämlich genauso wie bei wailord. wir hier im ÖD (war früher in BAWÜ auch so), wird das so gehandhabt. mir selber wurde das bei meiner EZ so erklärt. wundert mich dann aber, dass es bei ihr so ist und bei uns auch? ich hatte ab geburt eingereicht und nach mutterschutz bestätigt bekommen? war ja nix passiert, ging aber davon aus dass das so passt.


Felica

Beitrag melden

Und, das macht es jetzt rechtlich richtiger? Wäre nicht die erste Behörde welche gegen geltendes Recht verstößt. Frage mal die Finanzämter welche gerade neue Bescheide ausstellen dürfen weil sie widerrechtlich Solidaritätszuschlag berechnet haben. Davon ab, schon das die die EZ bescheinigen zeigt das die keine Ahnung haben. ich kann nämlich nur was bestätigen was ich auch genehmigen kann, und das kann der AG im Falle der EZ nicht. Würde nämlich voraussetzen das der AG ein Mitspracherecht hat. Was er definitiv nicht hat.


mellomania

Beitrag melden

es hieß, dass das deshalb bestätigt wird, als Information, dass die AN beim nächsten AG vorweisen kann, wie lange sie EZ hatte.


Felica

Beitrag melden

Das kann man auch mittels der regelmäßigen Meldung der SV-Zeiträume. Die sollten eigentlich jedem AN regelmäßig zukommen, schon wegen der Rente. Da müssen Unterbrechungen wegen Mutterschutz/Elternzeit auch mitgeteilt werden und wann wieder aufgenommen.


Dojii

Beitrag melden

Sagen wir so, rechtlich gesehen beginnt der Elternzeit tatsächlich erst nach dem Ende des Mutterschutzes. Der Mutterschutz wird nur von den maximalen 36 Monaten Anspruch abgezogen. Mutterschutz selbst ist aber keine tatsächliche Elternzeit. Aber um selbst einfacher planen zu können und auch zu wissen, wie viel man gerade verbraucht und noch übrig hat ist es besser zu "denken", dass bei Müttern die Elternzeit mit Geburt beginnt. Ändert so gesehen nix am Ergebnis, ist nur eine andere Herangehensweise. Der (alte) Arbeitgeber ist btw tatsächlich gem. § 16 Abs. 1 S. 9 BEEG verpflichtet, die Elternzeit auf Nachfrage (eines neuen Arbeitgebers) zu bescheinigen, damit man eben simpel nachweisen kann, wie viel man bei der alten Stelle schon verbraucht hat, ohne sich durch irgendwelche Meldungen oder kryptischen Nachweise dritter Stellen zu wühlen. Das passiert aber wie gesagt nur auf Nachfrage, damit ist nicht gemeint, dass ein Arbeitgeber jede angemeldete Elternzeit einzeln schriftlich bestätigen muss.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße