Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld

jazzoe86

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben nun schon viel gelesen, aber ich hätte noch ein paar konkrete Fragen, aus denen ich noch nicht ganz schlau geworden bin. Als Mutter kann man sowohl Elternzeit beim AG als auch das Elterngeld ja erst nach der Geburt beantragen, weil man sowieso noch 8 Wochen im Mutterschutz ist und somit hat man schon das Geburtsdatum. Richtig? Wie allerdings handhaben wir es, wenn der Vater nach der Geburt direkt Elternzeit nehmen will? Es wird doch schriftlich 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beim AG beantragt. Gilt das auch für das Elterngeld? Und wann wird Mutterschaftsgeld beantragt? Mein AG sagte er hätte schon alle Unterlagen und alles gemeldet, allerdings muss ich doch mit Mutterschutzbeginn meinen Antrag bei der Krankenkasse geltend machen mit einer aktuellen Bestätigung der FÄ oder? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, auch der KV kann ab der geburt EG u EZ bekommen. Er muss dann in den Antrag schreiben "ab Geburt, voraussichtlich.." Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, Elterngeld kann man nicht vorab beantragen da man eine Kopie der Geburtsurkunde (mein Stanesamt hat diese direkt mit dabei gegeben) mit einreichen muss. Bis das EG dann kommt muss man zwischenfinanzieren - also genug zum Leben 'auf der hohen Kante' haben. Wird dann - jenachdem wie lange der Antrag braucht, nachgezahlt. Zu der Sache mit dem MuSchGeld - ja, Du musst den Schrieb von Deinem FA bei der KK einreichen (den gibt es erst ca. 7 Wochen vor dem errechneten Termin). Die meldet dass dann auch dem AG der entsprechend den Zuschuss zahlt. LG Sabine


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