MayaKlum
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Elternzeit und das ggf. damit verbundene Elterngeld. Mein Sohn ist am 01.07.2011 geboren und ich arbeite bereits wieder Vollzeit. Die Tageseinrichtung meines Sohnes schließt jährlich im Sommer für 4 Wochen, so dass ich 3 Monate Elternzeit für jeweils einen Monat für die Jahre 2012-2014 bei meinem Arbeitgeber beantragt habe. Ist es richtig, dass mir für die Jahre 2015-2017 keine Elternzeit mehr zusteht? Oder könnte ich diese mit Zustimmung meines AG bekommen? Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Elterngeld aus? Wenn ich vom 01.07. bis 31.07. ginge, stände mir dann Elterngeld zu? Oder müßte ich den Juni nehmen, damit mir Elterngeld zustünde? Für die Folgejahre habe ich keinen Anspruch, sehe ich das richtig? Herzlichen Dank vorab. Maya Klum
Hallo, grds. geht die EZ bis zum 3. geb. des Kindes. Mit Zustimmung des Ag kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben Lieeb Grüsse, NB
SumSum076
Rein rechtlich kannst du 12 Monate deiner max 3-jährigen Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus übertragen (bis zum 8. Lebensjahr). Normalerweise wird die Elternzeit in nicht mehr als 2 Abschnitte aufgeteilt. Aber wenn dein AG zustimmt, kannst du bis zum 8. Lebensjahr immer mal wieder einen Monat nehmen! (Unbedingt schriftlich festhalten!!!) Bis zum 14. Lebensmonat, also bis max 31.08.2012, bekämst du dazu noch Elterngeld. Danach gibt es nix mehr. Nach dem Elterngeld braucht ihr übrigens die Lebensmonate nicht weiter zu berücksichtigen. Du könntest also auch (passend zu den Sommerferien) vom zB 10.07. bis 13.08 Elternzeit nehmen. Gruß Sabine
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