Sabahat
Sehr geehrte Frau Bader Mein kind ist am 29.04.2011 geboren. Ich habe teilzeit gearbeitet und mein mann vollzeit. Da mein mann noch frisch im job war, wollte er das risiko nicht nehmen, elternzeit zu nehmen. Ich habe dann zwei jahre elternzeit genommen und die volle monate elterngeld auch. Also im anschluss von muttersch.geld ein jahr elterngeld bzw. 10 monate. Jetzt möchte mein mann doch ende dieses jahres elternzeit nehmen. Fragen: 1. Stimmt es dass er mindestens zwei monate elternzeit nehmen muss oder kann er auch weniger? Zum beispiel nur zwei wochen? Oder sind diese zwei monate für die beantragung von elterngeld wichtig? 2. Riskiert er die kündigung? 3. Wenn er zwei monate elternzeit nimmt, wird dann das ein jahr rest, was mir noch bleibt, um zwei monate weniger? Wie ist es wenn ich nach den zwei jahre verlängern möchte? Kann ich dann nur für zehn monate verlängern? 4.kann mein mann nachträglich elterngeld beantragen? 5. Hat er noch anspruch auf elternzeit? Muss er irgendwelche fristen beachten? 6.Wie sieht es arbeitgeberseits aus, muss er zustimmen, oder darf er auch ablehnen? 7. Falls ihm gar nichts mehr zusteht, muss er auf eigene koten frei nehmen, wie sieht es mit unbezahlten urlaub aus? Geht das ? Vielen dank im voraus für die antwort. Mit freundlichen grüßen S.
Hallo, 1. EZ kann er auch weniger nehmne, wenn er aber EG bekommebn möchte,. muss er mind 2 Mo. nehmen 2. Nein, er hat Kü-Schutz ab Antragstellung 3. Sie können zusammen bei freier Verteilung 14 Mo. nehmen (aber die Mo. des MG-Bezuges werden Ihnen angerechnet) 4. Rückwirkend? Nur, wenn er tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt für 3 Mo. 5. 7 Wo. Antragsfrist EZ 6. Darf der AG nicht 7. Einfach so ohne Zustimmung des AG nicht Liebe Grüsse, NB
IngoAC
Moin, zu 3. Jeder von euch hat das Recht auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes uU auch mehr. zu 4. Ja bis zum 28.04.2012 für den Monat 13 und 14 oder jeweils zum 28.des Monats nächster Termin wäre zum 28.November (beachte das ihr zusammen nur 14 Monate Elterngeld erhaltet und das er maximal 2 Monate erhält wenn du schon 10 beantragt hast) zu 5. Ja zu 6. Ja zu 7. Elternzeit ist nach Elterngeldbezug immer auf eigene Kosten LG Ingo (dessen EZ grade vorbei ist)
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