Rusty1103
Hallo Frau Bader, Ich hätte 2 Fragen. Vorab: Mein Mann und ich gehen beide Vollzeit arbeiten und ET ist der 29.09.16 Ich möchte nun 2 Jahre Elternzeit beantragen, bin mir aber nicht sicher was nun richtig ist. Mutterschutz wäre 6 Wochen vorher also der 18.08. und geht bis 24.11.16. Beginnt die Elternzeit die ich bei meinem Arbeitgeber einreiche nun erst ab dem 25.11.16 bis 24.11.2018 oder direkt nach der Entbindung? Mein Mann möchte dann auch jeweils 1 Monat Elternzeit nehmen. (einen Monat direkt nach der Geburt und einen nochmal etwas später) Müssen wir dann das Elterngeld Plus beantragen so dass ich auch für 2 Jahre das Elterngeld bekomme (die Hälfte des Betrages)? Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich Danke schon mal für die Antwort.
Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt, trotzdem beanragt man sie 7 Wo vor Ende des Mutterschutzes. Sie können normales EG nehmen u Ihr Mann auch. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elterngeld kannst Du splitten. Endet dann aber wenn das Kind max. 22 Monate alt ist. Die Mutteeschutzmonate sind immer Basiselterngeldmonate der Frau. Wichtig beim Mann : Volle Lebensmonate, sonst gibt es kein Eterngeld.
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