Mitglied inaktiv
Hallo! Mir wurde während der Elternzeit gekündigt (Insolvenz des AGs). Mein Erziehungsurlaub geht noch bis März 2004. Nun müsste ich ihn ja beenden, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Was, wenn ich das nicht tue (habe noch keine Betreuung für mein Kind) - verfällt dann mein Anspruch auf AlG? Und was ist mit dem Erziehungsurlaub, ist der dann praktisch auch zu Ende? Wie wäre ich dann z.b. krankenversichert? Vielen Dank, Barbara
Liebe Barabar, der EU endet automatisch. Sie haben nur Anspruch auf beitragsfreie KK über das Arbeitsamt. Gruß, NB
..war in Eile, liebe Barbara, und habe deshalb Ihren Namen falsch geschrieben. Der EU endet automatisch, wenn der Arbeitsvertrag endet....
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