Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Arbeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich bin seid 4 Monaten in der Elternzeit die ich für 3 Jahre beantragt habe.Mein Arbeitgeber hat mich gefragt ob ich für 3 Monate während des Weihnachtsgeschäftes ab und zu aushelfen konnte. wenn ich das mache ,wozu ich auch Lust hätte da es nur wenige Stunden in der Woche sind(ca.6 Std.)Bedeutet das automatisch das Ende der Elternzeit?so das der Kündigunsschutz weckfällt und ich nach 3 Jahren nicht auf Teilzeit einsteigen kann? Danke für Ihre Hilfe Gruß Kerstin


Mitglied inaktiv

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Hallo, man darf während der EZ bis zu 30 Std arbeiten, ohne die EZ zu "verlieren"... Ich möchte nach der Geburt auch wieder auf 16 Std. Basis arbeiten und bekomme hierfür einen "Zusatzvertrag" zum bereits bestehenden AV... Sollte ich auch irgendwelchen Gründen die AZ nicht einhalten können, kann ich den Zusatzvertrag "kündigen" und gehe automatisch in die EZ zurück. Fragen Sie doch mal den AG, ob er Ihnen eine Zusatzvereinbarung für diese Zeit schreibt. LG Heike


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