Mitglied inaktiv
Hallo, unsere "Große" ist im Mai 2006 geboren worden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und übe während dieser Zeit eine Teilzeitbeschäftigung mit 8,5 Std. pro Woche aus. Mein Mann hatte für 1 Jahr ebenfalls Elternzeit beantragt und war während dieser Zeit jeweils 1 Tag zu Hause, während ich gearbeitet habe. Nach einem Arbeitsplatzwechsel ist er jedoch inzwischen wieder Vollzeitbeschäftigt. Nun kommt in den nächsten Tagen unser 2. Kind auf die Welt. Unsere Wunschvorstellung für die Zeit nach dem Mutterschutz wäre wie folgt: Ich möchte gerne weiterhin die 8,5 Std. wöchentlich arbeiten, während mein Mann auf die Kinder aufpasst. Die restliche Zeit bleibe ich zu Hause, während er arbeitet. Daher habe ich folgende Fragen: 1. Muss ich bei meinem Arbeitgeber für das zweite Kind erneut Elternzeit (und gleichzeitig Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit) beantragen (obwohl mein Teilzeitvertrag ja momentan auf die 3 beantragten Jahre für das 1. Kind befristet ist)? Wenn ja, verfällt dann die "restliche beantragte Elternzeit" für das 1. Kind? Wenn nein, kann ich nach Ablauf der 3 Jahre für das 1. Kind die 3 Jahre Elternzeit für das 2. Kind hinten dran hängen? Oder wie läuft das normalerweise? 2. Wann und wie muss mein Mann die Elternzeit (und gleichzeitig Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit) bei seinem Arbeitgeber beantragen? 3. Wie müssen wir den Antrag für das Elterngeld stellen? Gibt's hierzu von Ihnen eine Empfehlung resultierend aus den Punkten oben? (Nachdem ich seither ca. 350,- netto verdient habe...) Da dies alles so verwirrend ist und wir Angst haben, aus Unwissenheit etwas falsch zu machen, das wir später büßen müssen, wäre ich sehr sehr dankbar für eine recht ausführliche Antwort von Ihnen! Viele Grüße
Hallo, bitte die HInweise lesen u kürzer u allgemeiner frage. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi... Glückwünsche erst mal zur Kugelei... Also dir stehen ja vom 1. Kind noch 1 Jahr zu (weil die 1. EZ bis 2009 geht)... Die EZ für das 2. Kind könnte dann theoretisch erst 2009 anfangen.... wie man das genau beantragt, weiß ich allerdings nicht.... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo ! 1. Du mußt erst nach Ende Deiner jetzigen Elternzeit die Elternzeit fürs 2.Kind beantragen -man hat allerdings keine 3 Jahre Elternzeit sondern nur bis zum 3. Geburtstag ! 2. schriftlich 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber 3.Du wirst Dich überwiegend um das Kind kümmern also mußt Du auch Elterngeld beantragen lg ...anonym...
Mitglied inaktiv
Du mußt erst ZUM Ende Deiner jetzigen Elternzeit fürs zweite beantragen
Mitglied inaktiv
Danke für die kurzen und prägnanten Antworten :-))
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