Frage:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Hallo!
Ich habe ein grosses Problem.
Ich habe am 20.03 die Tochter zur Welt gebracht. Ich bin eine Arbeitnehmerin (Teilzeit angestellt) und habe mir 1 Jahr Elternzeit geplant, ab 3.06 (bis 2.06 bin ich in der Mutterschutz).
Ich wollte das gerade machen und so bin ich darauf gestoßen, dass ich die Elternzeit 7 Wochen bevor beantragen müssen. ich weiss dass ich hier selber Schuld bin, ich sollte mich früher darüber informieren, ich wollte nur fragen was bedeutet das jetzt für mich. Ich habe gelesen dass mein Arbeitgeber ablehnen kann und dann verschibt sich mein Elternzeit. Heute ist 10.05-wenn ich mein Elternzeit am 12.05 anmelde und mein Arbeitgeber sie nicht akzeptiert muss ich dann bis 30.06 normal arbeiten?
Und wichtigste!!! kann ich in dieser Zeit auch gekündigt werden?
MfG. domikkam
von
domikkam
am 10.05.2014, 18:17
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit, sich mit ihrem Arbeitgeber gütlich zu einigen, arbeiten zu gehen oder das ganze mit Urlaub zu überbrücken
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Ja, so ist es. Oder mit Urlaub überbrücken.
Problem wird auch das Elterngeld sein welches sich verkürzt, da Du es nur mit Elternzeit bekommst und der Arbeitgeber da ja auch was ausfüllen muss.
Habt ihr das beim Arbeitgeber noch nicht eingereicht ?
Der muss für die Elterngeldstelle die Elternzeit ja auch bestätigen.
Bei einem kulanten AG kann das aber alles noch gut gehen zum 03.06.
Daher am besten persönlich hin, Baby zeigen, Geburtsurkunde kopieren lassen und freundlich darum bitten es noch anzunehmen.
Und nehme die Zettel vom Elterngeld für den AG gleich mit, sofern sie noch nicht da sind.
Viel Erfolg
von
Sternenschnuppe
am 10.05.2014, 18:27
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Und gekündigt werden kannst du nicht, denn du bist schon durch das Mutterschutzgesetz bis zu 4 Monate nach der Geburt vor Kündigung geschützt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.05.2014, 21:02
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Wäre doch auch ein Grund für eine fristlose Kündigung oder nicht ?
Wenn der AG nicht zustimmt muss sie arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 10.05.2014, 21:21
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Danke für jeder Antwort!!!
Ok, wenn ich also wegen meiner Verspätung zwischen 03.06 - 30.06 normal arbeiten gehe und mein Arbeitgeber gibt mir in dieser Zeit eine Kündigung,das heisst dass ich nicht mehr Arbeitnehmerin bin,ja? Was kann ich dann weiter machen? Was wird dann mit meinem Elterngeld? (von dem Einkommen der letzten 12Monate berechnet soll es ca.750€ sein). Werde ich das weiter den ganzen 1.Jahr bekommen oder gar nicht mehr? Jetzt habe ich erst richtig Angst
MfG.domikkam
von
domikkam
am 11.05.2014, 14:06
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Wenn Du arbeiten gehst erfüllst Du Deinen Vertrag und er kann Dich nicht kündigen.
Die knapp vier Wochen hast Du dann Lohn und einen Monat weniger Elterngeld. Mehr passiert nicht.
Aber rede morgen erst einmal persönlich mit denen.
Vielleicht sind sie ja kulant
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2014, 15:54
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Mensch!!! ich wollte schreiben "zwischen 03.06 - 30.06 NICHT normal arbeiten gehe". Ich kann nicht arbeiten,ich habe gar nicht damit gerechnet und habe keine Betreungsalternative für die Tochter.Vor allem nicht Vollzeit :-( Und leider mein Arbeitgeber ist ehrlich gesagt kein netter Mensch. Ich habe Angst weil ich von meinen Arbeitkollegen gehört habe dass er gerade finanzielle Probleme hat und dringend Ersparnise sucht (und meine Vertreter arbeitet als Minijober)... Uff, kann mein Chef überhaupt zwischen 03.06-30.06 mir kündiger oder bin ich noch geschutzt? Ich habe irgendwie Gefüll dass er einen Grung findet, wenn es nur möglich ist. Und wenn er mich entlasst, wie schaut es dann weiter für mich?
MfG.domikkam
von
domikkam
am 11.05.2014, 16:29
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Dann bekommst Du weiter Elterngeld bis das Kind 1 ist.
Kläre es morgen persönlich dann weisst Du wie es weitergeht.
Wenn er Geld sparen will sollte es ihm doch Recht sein wenn Du vorerst nicht arbeiten willst.
Geht er nicht drauf ein und Du kannst nicht arbeiten, musst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten und hoffen dass er mitzieht.
Denn wie Du richtig erkannt hast war es leider Dein Versäumnis die Elternzeit rechtzeitig anzumelden.
Drück die Daumen und berichte mal wie es ausgeht.
Und wenn er zustimmt mit der Elternzeit ab 03.06, dann nehme gleich die vollen drei Jahre und such Dir was neues in der Zeit.
Liest sich nicht als wenn Du da unbedingt weiterarbeiten willst
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2014, 17:07
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
da nämlich gar nix sagen, sondern einfach nur meine Mitteilung bestätigen lassen.
Und falls er es doch weiß: Du hast ja auch einen Urlaubsanspruch während MuSchu und auch dann vom 03.06-30.06. Außerdem hat der Juni noch ein paar Feiertafe. Evt. kannst Du die Zeit dann mit urlaub überbrücken...
LG
Schru
von
Schru
am 11.05.2014, 18:50
Antwort auf:
Elternzeit - sieben Wochen Frist nicht eingehalten! Was kann jetzt passieren?
Dich schützt eigentlich das Mutterschutzgesetz. Und auch das BEEG.
Aber es schützt dich nicht vor Kündigung, solltest du einfach so nicht zur Arbeit gehen. Das ist eine grobe Pflichtverletzung!
Sorry, aber wenn man dort nicht arbieten möchte und weiß, dass es Elternzeit und Mutterschutz gibt, dann informiert man sich vorab genau und versäumt keine Fristen!
Versuchs mit Urlaub. Ansonsten rate ich dir, irgendwie ordentlich arbeiten zu gehen. Eine Kündigung ist der schlechteste Fall. Denn zB ohne AG - keine Elternzeit - keine Krankenversicherung nach dem Elterngeld usw....
Gehst du arbeiten, kann er dich nicht kündigen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.05.2014, 22:52