02Nina02
Sehr geeherte Frau Bader! Zunächst möchte ich Ihnen ein paar Eckdaten nennen: Unser Sohn wurde am 07.12.17 geboren und mein Mann und ich haben uns für das ElterngeldPlus entschieden. Demnach bin ich bis sept 18 zuhause und mein Mann anschließend für 4 Monate. Seit März ist mein Mann Teilzeit in Eltenzeit. Da uns seitens seines Arbeitgebers seitdem stets Steine in den Weg gelegt werden, möchten wir nun die Elternzeit vorzeitig beenden und erst wieder nächstes Jahr September antreten. Laut Auskunft unserer Familienberatung vor Ort dürfte dies kein Problem darstellen. Der Arbeitgeber muss dem zustimmen, da jeder Elternteil 2x das Recht hat seine Elternzeit zu verändern, um flexibel zu sein. Meine Frage: kann der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit verwehren, bzw dem erneuten Antritt der Elternzeit nächstes Jahr September widersprechen? Unsere Nerven liegen blank :-( Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Nina
Hallo, die Daten stimmen nicht. Gleichwohl kann die EZ nur mit Zustimmung des AG vorzeitig beendet werden. Oder aus wichtigen wirtschaftlichen Gründen (weil zB der andere Partner arbeitslos geworden ist). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kann nicht stimmen - also die Daten. Weil den 07.12.2017 hatten wir noch nicht - euer Kind wäre also noch gar nicht geboren.
chrissicat
Die Elternzeit kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Was du ändern kannst um "flexibel" zu bleiben sind nur die Elterngeldbezugszeiten.
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