Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nachträglich beginnen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit nachträglich beginnen

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Kind wird in Kürze 1 Jahr alt, ich habe direkt nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder angefangen Vollzeit zu arbeiten. Nun wächst mir doch alles etwas über den Kopf, da der Job trotz Vollzeit Mehrarbeit erfordert und entweder ich mich schlecht fühle, weil kaum Zeit für das Kind bleibt oder eben die Arbeit liegenbleibt. Kann ich trotz der Tatsache, dass ich zunächst erklärt habe, keine Elternzeit zu nehmen, nun doch noch Elternzeit anmelden und in der Elternzeit auf Teilzeitarbeit wechseln, oder muss der Arbeitgeber da nun nicht mehr 'mitspielen'? Grüße Trillian.


Mitglied inaktiv

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Du kannst jerderzeit auch später die EZ beginnen, halt mit der 8-Wochen-Frist bis Antritt. Hast Du einen schriftlichen Verzicht erklärt? ... wobei ich nicht mal wüßte ob der bestand hat... Zur Teilzeit in EZ schau mal in den § 15 BErzGG: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html Kommt drauf an, ob das auf Dich zutrifft... Viele Grüße Désirée


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