Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vor beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit zu beantragen, jedoch wie folgt - ist das so möglich? 1 Jahr mit Bezug des Elterngeldes (67%) 2 Jahr arbeiten 30 h/Woche ????
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Auskunft, aber noch eine Frage. Ich kann praktisch das erste Jahr Elternzeit mit Bezug des Elterngeldes (67%) normal nehmen ohne das ich arbeiten gehe. Das zweite Jahr würde ich dann in Absprache mit dem AG verkürzt auf 30h/Wo gehen, ohne den Bezug von Elterngeld. Sondern wieder normal Gehalt beziehen. Das ist so möglich? Oder wird dann das Elterngeld automatisch auf die zwei Jahre verteilt? Das möchte ich natürlich nicht, da ich dann ja im Elterngeld einbüßen würde, oder?
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