Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nach 1 Jahr Unterbrechung

Frage: Elternzeit nach 1 Jahr Unterbrechung

Sandra860

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Hallo, Ich habe nach der Geburt meiner Tochter 1 Jahr Elternzeit genommen. Danach bin ich seid 1 Jahr Teilzeit bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt. Durch Trennung und bevorstehenden Umzug, würde ich gern noch 1 Jahr Elternzeit nehmen bei dem jetzigen Arbeitgeber. Ist das möglich, bekommt man dann Elterngeld und was für einen Antrag muss man dann stellen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld nein. Elternzeit ja, Frist 7 Wochen. Einen Anspruch gibt es erst nach dem 2. Geburtstag. Liebe Grüße NB


roza_soza

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Elternzeit kann man nehmen, muss es aber selbst finanzieren können. Also Elterngeld gibt es keines mehr.


misses-cat

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Es gibt nur ein Jahr elterngeld, den Rest muss man sich leisten können oder je nach Wohnort bürgergeld im Anspruch nehmen


Pamo

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Hast du in deiner ersten Elternzeit Elterngeld beantragt und erhalten? Welche Variante des Elterngeldes war das?


misses-cat

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Selbst wenn sie elterngeldplus hatte, sie arbeitet schon seit einem Jahr wieder davor hatte sie ein Jahr elternzeit das kind wird also zwei sein, elterngeldplus muss ab dem 15 Lebensmonat des Kindes durchgehend genommen werden, oder hat sich da etwas geändert


misses-cat

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Es tut mir leid ich und mein Smartphone sag ich nur


MamaausM2

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Es gibt kein Elterngeld mehr, wenn die 12 Monate ausgeschöpft sind. Außerdem muss bei EG plus ja ab Monat 14 durchgehend es bezogen werden. Beides liegt hier nicht vor


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