Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Mutterschutzlohn, 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit, Mutterschutzlohn, 2. Kind

Ewa Morr

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Tagen auf der Suche nach einer Antwort, vielleicht können Sie helfen: Ich bin mit Kind Nr. 1 in Elternzeit und würde ab 1.3.2017 in Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen. Nun bin ich mit Kind Nr. 2 schwanger und stände meinem AG 6 Monate zur Verfügung, ehe ich wieder in die Schutzfristen und EZ gehe. Falls ich durch meine FA ein BV erhalten würde, stünde mir dann Mutterschutzlohn zu, da ich ja arbeiten gehen würde, es aber nicht darf? und würde der von dem Gehalt vor Eintreten der Schwangerschaft (vor erster EZ) errechnet werden? Wenn ich in Teilzeit arbeiten gehen dürfte, stünde mit bei Antritt der Schutzfrist nur Mutterschaftsgeld in Höhe der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Der Mutterschaftslohn ist so hoch wie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot verdienen würden. 2. Ansonsten beenden Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit und bekommen dann das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB


Ewa Morr

Beitrag melden

Hallo, ich muss leider noch mal nachfragen: 1. auch wenn die Teilzeitbeschäftigung noch nicht angetreten ist, würde diese Basis gelten? Anderswo las ich , dass vom Lohn vor Schwangerschaftsantritt ausgegangen wird. 2. wenn noch in der Elternzeit (mit Teilzeitbeschäftigung) der Beginn des Mutterschutzes liegt, würde dennoch der Vollzeitlohn als Mutterschaftsgeld herangezogen werden? Habe ich das richtig verstanden? 3. Habe ich die Möglichkeit mit Zustimmung des AG schon vor Mutterschutz die EZ zu beenden und in Vollzeit arbeiten zu gehen? Danke nochmals.


malini

Beitrag melden

1. Wenn du ein BV bekommst, kriegst du da, auch ohne gearbeitet zu haben, den TZ-Lohn. 2. Im Mutterschutz bekommst du Vollzeitlohn, wenn du die EZ zum Tag vor dem Mutterschutz beendest. Das ist auch die einzige Möglichkeit, die Elternzeit zu beenden. 3. Elternzeit mit Einverständnis des AG zu beenden, um Vollzeitlohn im BV zu bekommen ist nicht erlaubt und würde der KK auch auffallen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch ein paar nachfragen, ich hoffe das ist in Ordnung. - einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss also vom Arbeitgeber zugestimmt werden? Außer der Mutterschutz würde in die Elternzeit fallen? - würde ich Teilzeit in der Elternzeit arbeiten, z.b. ab dem 2. Geburtsta ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Sohn ist jetzt 18 Monate alt und wir würden gern noch ein 2. Kind haben wollen. Nun ist es aber so, dass meine Elternzeit (und Elterngeld) am 1.6. endet ich also ab 1.7. kein Elterngeld mehr bekommen würde. Wenn ich jetzt schwanger werden würde woher bekomme ich denn dann Geld bis zum Mutte ...

Hallo Frau Bader Ich habe bei meinem 1. Kind 15 Monate EZ genommen. Angedacht ist; dass ich nach Ende der EZ meines 2. Kindes zunächst die verbleibende EZ von K1 aufbrauche und in TZ arbeite, um meine vertragliche Wochenstundenzahl stehen lassen zu können. Nun eine praktische Frage: bei K2 musste ich die EZ nun genau in Lebensmonaten nehmen ...

Hallo, es gab eine ähnliche Frage, jedoch auf Einzelkind er bezogen, deshalb frage ich hier für den Geschwisterfall. Kann mein Partner kindkrank für Nr. 2 (Alter: 2 Jahre) geschrieben werden, um sich um um das kranke Kind Nr. 2 zu kümmern? Oder muss sich die Mutter in Elternzeit, die sich um das 3-monatige Kind Nr. 1 kümmert und es regelmäßig s ...

Guten Tag Frau Bader , Mein Sohn ist 15 Monate alt, Ich beziehe Elterngeld bis einschließlich November diesen Jahres. Die elternzeit bei meinem Arbeitgeber läuft noch bis Januar 2025. Wenn ich nun zum 2. mal schwanger werden würde, würde mein Mutterschutz erst beginnen ,wenn ich zwar noch in elternzeit bin,aber die Auszahlung des Elterngeld ...

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...

Guten Abend Frau Bader, mein Sohn ist im 03/21 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun bin ich frisch mit meinem 2. Kind schwanger und mache mir schon so einige Gedanken um auch besser planen zu können/vorbereitet zu sein. Nach der aktuellen Elternzeit, würde ich nur knapp 1 Monat arbeiten bis zum Mutterschutz mit meinem 2. Kind. Wie ...

Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15  ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist:  Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...

Hallo Frau Bader,  wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...