Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit Teilzeit- kindergartenzuschuss

Frage: Elternzeit mit Teilzeit- kindergartenzuschuss

Franzi.slf

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Mein AG zahlt freiwillig den Kindergartenplatz für mein großes Kind. Während der elternzeit übernahm er dies nicht, da ja das Arbeitsverhältnis ruhte. Jetzt arbeite ich in der elternzeit Teilzeit. Und auf dem Lohnzettel ist kein Zuschuss zu sehen. Ruht das Arbeitsverhältnis weiterhin, obwohl ich Teilzeit arbeite? Ich verstehe es nicht und bin sehr irritiert Vielen Dank für Ihre Hilfe


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, besteht für den vertraglich vereinbarten Kindergartenzuschuss in meinem Arbeitsvertrag auch während der Mutterschutzfrist sowie in der anschließenden Elternzeit Auszahlungsanspruch? Mit freundlichen Grüßen flecki81

Hallo Frau Bader, ich bin am überlegen ob ich in meiner Elternzeit einige Stunde die Woche arbeiten gehen soll. Vor meiner SS hat mein Arbeitgeber mir den KiTaplatz meines Sohnes bezahlt. Wenn ich nun soviel arbeiten würde das es reicht das mein Chef den KiTaplatz weiterhin bezahlen kann, würde mir das beim Elterngeld abgezogen werden wir normaler ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der schönen Situation, dass mein AG mir gerne den Kita-Zuschuss trotz Elternzeit zahlen möchte. Ich bin aber der Meinung, dass das gar nicht geht, da der Zuschuss nur gezahlt werden kann, wenn auch Gehalt gezahlt wird. Mein AG sagt, der Zuschuss ist in dem Fall nur nicht steuerfrei. Können Si ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...