Franzi.slf
Hallo Frau Bader! Mein AG zahlt freiwillig den Kindergartenplatz für mein großes Kind. Während der elternzeit übernahm er dies nicht, da ja das Arbeitsverhältnis ruhte. Jetzt arbeite ich in der elternzeit Teilzeit. Und auf dem Lohnzettel ist kein Zuschuss zu sehen. Ruht das Arbeitsverhältnis weiterhin, obwohl ich Teilzeit arbeite? Ich verstehe es nicht und bin sehr irritiert Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, das kommt darauf an, was vertraglich geregelt ist. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
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